Samstag, 29. Juli 2017

Es kann jeden treffen ....

Bei dem Wort "Behinderung" denken wir als aller erstes immer an jene Menschen, die für uns sichtbare körperliche Einschränkungen haben, doch Behinderung ist viel mehr.

So steht im § 2 SGB IX (Zitat): "Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist."

Behindert können also auch Menschen mit psychischen Einschränkungen sein.
Gerade traumatisierende Ereignisse wie:

  • Todesfall einer nahestehenden Person
  • Psychische Gewallt
  • Erlebnisse wie Terror, Entführungen, Vergewaltigung
  • Kindheitserlebnisse
  • Misshandlungen
können Erlebnisse sein, die Menschen so stark traumatisieren, dass diese in ihrem täglichem Leben eingeschränkt sind.

Selbst dauerhafte Stresssituationen, (bspw. Burnout) können zu einer Behinderung führen.

Aber neben den psychischen Erkrankungen gibt es auch das tägliche Leben. Schon ein klassischer Unfall kann zu einer Behinderung führen, oder auch chronische Erkrankungen wie Rheuma, Reitz Magen, Asthma sind Erkrankungen die durchaus als chronisch zu betrachten sind und ggf. als Behinderung eingestuft werden können.

Aus diesem Grunde ist es auch wichtig, dass auch Menschen ohne Behinderung für die Rechte behinderter Menschen einstehen.

Gerade im Alter, wenn ein Mensch das Schicksal der Pflegebedürftigkeit trifft, wird Behinderung zu einem Thema, wobei selbst die Pflegebedürftigkeit kein Thema ist, welches vom Alter abhängig ist.
Das Thema werden wir aber in einem gesonderten Beitrag behandeln.