Montag, 31. Juli 2017

Der Euro-Schlüssel

Viele kennen das Problem. Behinderten-WC, aber man kommt nicht rein, da dieses verschlossen ist.
Doch hier schafft der Euro-Schlüssel, den man über den Verein CBF-Darmstadt e.V. für ein geringes End Geld, beziehen kann.

Ziel dieses Euro-Schlüssels war es, Behinderten-WCs mit einer einheitlichen Schließanlage auszustatten, so dass behinderte Menschen jederzeit Zugang zu diesen bekommen.

Damit der Schlüssel nicht zum Missbrauch genutzt werden kann, gibt es ein paar wenige Bedingungen die erfüllt sein müssen, um den Schlüssel erhalten zu können.

Um den Schlüssel erhalten zu können, muss ein GdB (Grad der Behinderung) von 80% vorliegen, oder 70% mit Merkzeichen "G". Mit den Merkzeichen "aG", "B", "H" oder "BL" erhält man den Schlüssel unabhängig vom GdB.

Bei der Bestellung wird man um eine Kopie des Schwerbehindertenausweises/Nachweises aufgefordert. Damit soll Missbrauch vermieden werden, was durchaus nachvollziehbar ist.

Weitere Informationen kann man direkt beim CBF-Darmstadt erhalten: http://www.cbf-da.de/

Verstößt das "Rentenpaket" der SPD gegen die UN- Behindertenkonvention?

Bevor wir diese Frage beantworten können, betrachten wir einmal ein paar Punkte:

Zitat:
"Bessergestellt werden soll aber nur, wer ab 2018 neu in eine Erwerbsminderungsrente geht"
(Quelle: Morgenpost vom 16.2.2017)

Definieren wir mal den Begriff "Erwerbsminderung" und schauen in den § 43 SGB VI:
".. erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind ..."

Dabei fallen zwei Begriffe auf:

1. Krankheit
2. Behinderung

Jetzt schauen wir einmal in die UN-Behindertenkonvention (UN-BRK) die auch für Deutschland Gültigkeit hat. Dort steht im Artikel 1 (Zitat): " .. die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.".

Diese Zitierung finden wir sogar auf der Seite der EU:
http://fra.europa.eu/de/theme/menschen-mit-behinderungen


Kommen wir jetzt also zur Kernfrage zurück, dem Rentenpaket der SPD (Frau Nahles).
In diesem Rentenpaket sollen Menschen, die ab 2018 in die Erwerbsminderung kommen, unter Berücksichtigung der anzurechnenden Rentenzeit, mehr Geld bekommen. (Nachzulesen in der Drucksache 18/11926 des deutschen Bundestag)

Das dieses Vorgehen schon von diversen Sozialverbänden bemängelt wurde, kann man sich gut vorstellen.

Betrachtet man die von mir aufgeführten Punkte, muss man annehmen, dass ein erwerbsgeminderter Mensch auch immer unter Artikel 1 der UN-BRK fällt.
Gestützt wird diese Annahme durch den § 2 SGB IX (Zitat): "Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist."

Somit muss man jetzt die Frage stellen, ob die Stichtagregelung für Menschen die erwerbsgeminderten Rente oder/und solche, die eine erwerbsgeminderten Rente wegen voller Erwerbsminderung, beziehen, nicht in zwei Klassen unterteilt werden?

Mit der Stichtagregelung, wie hier vorgesehen, passiert folgendes. Menschen, die ab dem 1.1.2018 in Erwerbsminderung kommen, also schwerbehindert sind, werden finanziell besser gestellt, als jene, die bereits vor dem 1.1.2018 in Erwerbsminderung gekommen sind. Daraus resultiert, dass alle erwerbsgeminderten, die ab dem Stichtag in die Erwerbsminderung kommen, durch die Besserstellung auch einen höheren Grad der finanziellen Flexibilität, mehr Gestaltungsraum für ihr Leben erhalten. Dieser Mehrgewinn an Gestaltungsraum, wird aber allen Erwerbsgeminderten die ihre Erwerbsminderung vor dem 1.1.2018 erfahren mussten, verwehrt.

Das von einer Partei, der SPD, die auf ihre eigene Webseite schreibt: "Zeit für mehr Gerechtigkeit"
Gerechtigkeit geht meiner Meinung anders .....

Betrachten wir jetzt noch den Artikel 3 GG (Zitat:"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.") und den Artikel 25 GG (Zitat: "Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes."), so wird die Frage untermauert, in wie weit eine Spaltung behinderten Menschen überhaupt zulässig ist?


Einfach noch mal zur Verdeutlichung den Artikel 1 der UN-BRK:


"Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.

Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können."


gleichberechtigter Genuss ... gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ... Zwei Formulierungen, wo ich mich frage, wie die SPD das sicherstellt, wenn Menschen mit Behinderung, eine Berechnung der EU-Rente nach der Stichtagregelung erhalten ....

Warten wir auf eine Stellungnahme der SPD .....


Eure Meinung ist wichtig. Diese Umfrage erfolgt anonymisiert und es werden keine Benutzerdaten erfasst.






Samstag, 29. Juli 2017

Keine Änderung des AGG CDU/CSU und SPD lehnen ab!

Am 24.11.2014 wurde in der Drucksache 18/3315 eine Änderung des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ein Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Diskriminierungen aufgrund des Gesundheitszustands eingereicht.

In diesem Entwurf ging es darum, einige Formulierungen des Gesetzes zu ändern. So wurde im Entwurf darauf hingewiesen (Zitat) "Es fehlt ein ausreichender Diskriminierungsschutz für chronisch erkrankte Menschen und Menschen mit Pflegebedarf."

Wie man im DIP (Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestags) unter der ID: 18-63748 in der Beschlussempfehlung nachlesen kann, wurde dieser Entwurf durch die CDU/CSU und SPD abgelehnt, GAL/Bündnis90 enthalten und nur durch die Fraktion DIE LINKE kam die entsprechende Zustimmung. (Drucksache 18/10665 vom 14.12.2016)

Aus der Ablehnung kann der Verdacht erweckt werden, dass sowohl CDU/CSU als auch die SPD sich gegen eine Gleichstellung und einen Diskriminierungsschutz von chronisch erkrankten Menschen und Menschen mit Pflegebedarf, ausspricht.

Im der Begründung aus der Drucksache 1/10665 heißt es (Zitat):

Die Fraktion der CDU/CSU erläuterte, dass die Rechtslage durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.Dezember 2013 (Az. 6 AZR 190/12) geklärt sei. Danach seien auch symptomlose HIV-Infizierte durch das AGG vor Diskriminierungen geschützt. Von daher bedürfe es keiner Änderung des Gesetzes. Die beabsichtigte Änderung des Gesetzes über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten und deren Begründung überzeuge nicht. Daher lehne die Fraktion den Gesetzentwurf ab. <<Zitat ende>>


Warum sich die Begründung auf HIV-Positive beschränkt, ist kann man sicherlich hinterfragen.
Betrachten wir aber die Gesetzeslage etwas genauer.

Im Artikel 25 GG heißt es (Zitat):

"Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes."

Genau mit dieser Formulierung wird es interessant, denn im Bundesgesetzblatt
(BGBL 2008 ii s. 1419), findet sich die UN-Behindertenkonvention wieder, die am 26. März 2009 in Kraft getreten ist (BGBL 2009 ii s. 0812) und von mehreren Staaten unterzeichnet wurde.
Diese UN-Behindertenkonvention (kurz UN-BRK) beschreibt im Artikel 1 (Zitat aus dem BGBL):

"Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können."

Somit ist bereits völkerrechtlich "festgelegt", wie Behinderung definiert wird.
Aber auch das Sozialgesetzbuch (SGB IX §2 Abs.1) beschreibt, wie Behinderung auszulegen ist:

"Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist."


Trotz aller Definition, bleibt sicherlich ein bitterer Beigeschmack, wenn man die Ablehnung der beantragten Gesetzesänderung des Gesetzes zur Gleichbehandlung sieht, denn meiner Meinung nach, ist die Änderung dringend erforderlich um zukünftige Fragen der Interpretation zu vermeiden.

Es kann jeden treffen ....

Bei dem Wort "Behinderung" denken wir als aller erstes immer an jene Menschen, die für uns sichtbare körperliche Einschränkungen haben, doch Behinderung ist viel mehr.

So steht im § 2 SGB IX (Zitat): "Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist."

Behindert können also auch Menschen mit psychischen Einschränkungen sein.
Gerade traumatisierende Ereignisse wie:

  • Todesfall einer nahestehenden Person
  • Psychische Gewallt
  • Erlebnisse wie Terror, Entführungen, Vergewaltigung
  • Kindheitserlebnisse
  • Misshandlungen
können Erlebnisse sein, die Menschen so stark traumatisieren, dass diese in ihrem täglichem Leben eingeschränkt sind.

Selbst dauerhafte Stresssituationen, (bspw. Burnout) können zu einer Behinderung führen.

Aber neben den psychischen Erkrankungen gibt es auch das tägliche Leben. Schon ein klassischer Unfall kann zu einer Behinderung führen, oder auch chronische Erkrankungen wie Rheuma, Reitz Magen, Asthma sind Erkrankungen die durchaus als chronisch zu betrachten sind und ggf. als Behinderung eingestuft werden können.

Aus diesem Grunde ist es auch wichtig, dass auch Menschen ohne Behinderung für die Rechte behinderter Menschen einstehen.

Gerade im Alter, wenn ein Mensch das Schicksal der Pflegebedürftigkeit trifft, wird Behinderung zu einem Thema, wobei selbst die Pflegebedürftigkeit kein Thema ist, welches vom Alter abhängig ist.
Das Thema werden wir aber in einem gesonderten Beitrag behandeln.

Mittwoch, 19. Juli 2017

Einleitung

Schwerbehinderung sollte in unserer heutigen Zeit, kein Problem darstellen, wenn es um das Thema der Gleichstellung geht. Leider zeigt sich aber immer wieder, dass dem nicht so ist. Darum wollen wir in diesem Blog, die verschiedenen Aspekte der Behinderung in der EU aufmerksam machen.

Insbesondere geht es dabei um Themen, die aufweisen, wie schwerbehinderte Menschen immer noch unterschiedlich behandelt werden. Ziel unseres Blogs ist es, eine große Community aufzubauen, die gemeinsam für die Rechte behinderter Menschen in der EU kämpft.

Dabei würden wir uns über jeden Unterstützer freuen. Unterstützen kann jeder, egal ob Privatpersonen, Verbände oder Parteien. Ziel soll es sein, auch auf rechtlicher Basis, eine Gleichberechtigung aller behinderten Menschen innerhalb der EU zu schaffen.

Ab dem 29.7.2017 werden wir daher mit den ersten Beiträgen in diesem Blog beginnen und freuen uns dabei auf jeden Kommentar.  Auf unserer Seite "Uns unterstützen" kann sich jeder für unseren E-Mail Verteiler, oder auch als direkter Unterstützer, registrieren.

Die hier dargestellten Beiträge, stellen nur eine Sichtweise da und Meinung dar.