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Sonntag, 22. Juli 2018

Gastbeitrag: Warum benutzen viele das Wort "Behinderung" nicht?

Durch Deutschland schwirren Begriffe wie "Erwerbsgemindert" und "Pflegebedürftig" - Begriffe die in sich als Tarnung verwendet werden, denn in diesem Zusammenhang wird der Begriff "Behinderung" meist vermieden. Strategisch ist das schlau, denn die UN-Behindertenrechtkonvention verbietet "ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen wegen einer Behinderung". Fängt aber genau diese ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aber nicht genau dann an, wenn unsere Politiker Gesetzesentwürfe formulieren, die Menschen mit gleicher Behinderung in soziale Klassen teilt?

Nehmen wir als Beispiel den Entwurf des Rentenpakets von Hubertus Heil (SPD). Zwei Menschen. Gleiche Behinderung. Gleichen Grad der Behinderung (GbR) und doch unterschiedlich behandelt, denn die eine Person erhält, nur weil die Behinderung erst nach dem 1.1.2019 zur Erwerbsminderung führt, einen Rentenvorteil, gegenüber jener Person mit gleicher Behinderung, nur weil diese vor dem 1.1.2019 bereits erwerbsgemindert war. Ist das Gleichbehandlung?

Ähnliches erleben wir bei SGB XII Empfängern. "Einmal im Jahr weniger Geld", so schreibt es der VDK (Quelle: Link). Wer nach dem 1.4.2004 seiner Erstrentenbezug hat, bekommt seine Rente zum Monatsende. Auswirkung? Ja, denn für diese Personengruppe gibt es einmal im Jahr weniger aus dem Sozialhilfetopf, wie der VDK in seinem Artikel sehr gut darstellt. Ist das Gleichbehandlung?

Drittes Beispiel sind Pflegesachleistungen. Wer im EU-Ausland lebt, Pflegegeld bezieht, bekommt keine Pflegesachleistungen und das, obwohl dieser Personenkreis brav in die Pflegekasse einbezahlt. Ist das Gleichbehandlung?

Das sind nur drei Beispiele, warum "behindert sein" eben nicht gleich "behindert sein" bedeutet.

Es scheint also so zu sein, dass der Begriff  "Behinderung" im Zusammenhang "Erwerbsminderung" und "Pflege" eben doch lieber vermieden wird, denn dadurch lassen sich viele Steuergelder einsparen und die Rentenkassen entlasten.

Warum aber genau an diesem Punkt Parteien, Verbände und Menschenrechtsorganisationen nicht auf die Barrikaden gehen? Ein Rätsel und deren Antworten sind noch zu suchen. 



Anmerkung zur Begriffserklärung:


Erwerbsgemindert sein bedeutet nach Deutschem Recht: "erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung ...."

Behindert sein bedeutet nach Deutschem Recht: "Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können"

Behindert sein bedeutet nach der UN-Behindertenrechtkonvention: "Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben"

Samstag, 30. Dezember 2017

2018 - Das soll sich im Rentenpacket ändern. Schlechterstellung?



Protzig hat die SPD ihr Rentenpacket präsentiert und sich für die "Helden der großen Koalition" dargestellt. Eine Mogelpackung? Wenn man genau hinschaut nicht nur das, sondern ein Packet was wieder einmal eben nicht alle Menschen gleichstellt, obwohl dieses im Grundgesetz verankert ist.



Schauen wir einmal auf die Fakten:

"Für alle die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, sollen ab 2018 die Zurechnungszeiten sich verbessern. Bisher wurde so gerechnet, als ob man bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet hat, dies soll sich ändern, das bis zum 65. Lebensjahr gerechnet wird. Die Anpassung erfolgt Schrittweise von 2018 bis 2024."

Genau gelesen?  Diese "Verbesserung" ist nämlich eine Mogelpackung, da diese nicht alle erwerbsgeminderten Rentner mit einbezieht. Es gilt nämlich nur für Menschen, die ab dem 1.1.2018 eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Also doch nicht für alle. Vereinbar mit dem Grundgesetz? Vielleicht. Vereinbar mit der UN-Behindertenkonvention? Vermutlich nicht.

Was viele nicht wissen: Laut UN- Behindertenkonvention gelten Menschen mit dauerhaften chronischen Krankheiten als behindert. Also auch Rentner, die eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. So auch im  § 2 SGB IX  definiert.

Wie heißt es so schön im Artikel 1 der Behindertenkonvention?

""Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern ...."


Und das erreicht die SPD, indem sie Menschen mit Behinderung, die eben ihren Status schon vor 2018 erreicht haben, indem sie diese schlechter stellt?

Eine Anfrage, die wir am 24.7.2017 an den Bundespräsidenten Herrn Frank-Walter Steinmeier gestellt haben, bleib bis heute unbeantwortet. Da verhärtet sich der Verdacht, dass selbst im Bundespräsidialamt, Menschenrechte keine Wertigkeit haben.

Vielleicht kommt vom Bundespräsidialamt noch eine Stellungnahme. Wir bleiben dran und werden hier im Blog weiter über das Thema berichten.

Freitag, 15. September 2017

Hält die CDU nichts von Menschen mit Behinderung?


Initiator dieser Frage war eine E-Mail, die uns vorliegt.

Worum ging es genau: Es ging um eine Anfrage an die CDU in der hinterfragt wurde, warum keine Pflegesachleistungen nach § 34 Abs. 1 SGB XI  in das EU-Ausland gezahlt wird.

Die Antwort der CDU viel dabei ernüchternd aus. So wurde auf die EU-Verordnung 1408/71 verwiesen, nach der zwar Pflegegeld ins EU-Ausland gezahlt wird, aber eben keine Sachleistungen wie bspw, für Pflegeheime.

Was uns an der Antwort gleich auffällt: Die EU-Verordnung 1408/71 ist aus dem Jahr 1971. Entstand also 36 Jahre vor der Unterzeichnung der UN-Behindertenkonvention durch Deutschland. Somit kann in der Richtlinie die UN-BRK keine Berücksichtigung gefunden haben. Ob jemals eine Überprüfung der EU-Verordnung 1408/71 stattgefunden hat, die den Konsens mit der UN-BRK sicherstellt, wagen wir zu bezweifeln.






Selbst nach dem deutschen Sozialgesetzbuch kann ein pflegebedürftiger Mensch nur jemand sein, der als Mensch mit Behinderung zu betrachten ist.

Berücksichtigt man dabei auch noch, dass Rentner, welche im EU-Ausland leben, weiterhin ihre Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge in Deutschland zahlen, so muss man sich fragen, ob dieses überhaupt mit dem deutschen Grundgesetz Artikel 3 vereinbar ist.

Ein Grund mehr, unsere Petition zu unterzeichnen, die als Basis für eine Beschwerde bei der EU und UN dienen soll.


https://www.change.org/p/pflegeversicherung-auch-deutsche-im-eu-ausland-haben-ein-recht-auf-pflege


Sonntag, 27. August 2017

Aufwandsentschädigung für Ehrenamt mindert Hartz IV



Das Bundessozialgericht Kassel (BSG) urteilte unter Aktenzeichen  B 4 AS 9/16 R, dass Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter Hartz IV mindern können.

Der Kläger war ehrenamtlich als Betreuer tätig und hatte eine Aufwandsentschädigung von 1000€ erhalten. Dieses wurde seitens des Jobcenters als Einkommen angerechnet.

Nach Sicht des Klägers, handelte es sich dabei um zweckgebundene Einkünfte (Aufwandsentschädigung). Dieser Ansicht ist das BSG nicht gefolgt.

Sobald das Urteil vorliegt, werden wir diesen Beitrag überarbeiten und detaillierter berichten.



Weitere interessante Artikel sind auf unserer Webseite http://www.eu-schwerbehinderung.eu/ zu finden.


Direktlink zur Petition:  https://www.change.org/p/pflegeversicherung-auch-deutsche-im-eu-ausland-haben-ein-recht-auf-pflege

Samstag, 5. August 2017

§ 41 a SGB XII - Entzug der Menschenrechte? Nur gemeinsam sind wir stark!

Unser Beitrag "Änderungen im SGB ab dem 1.7. " hat gestern für sehr viel Resonanz gesorgt. Viele Menschen regen sich insbesondere über § 41 a SGB XII auf:

Leistungsberechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen.

Wie wir meinen, zu recht. Aus diesem Grunde wollen wir am 12.8.2017 einen Betrag veröffentlichen, der Argumentationen für eine Klage beinhalten soll. Dazu benötigen wir eure Hilfe, denn:

Nur gemeinsam sind wir stark


Wir wollen in unserer kleinen Umfrage eure Meinung und Argumente sammeln. Darum sind wir auf

Eure Unterstützung angewiesen.



Am Ende des Artikels findet ihr die Umfrage. Wer da nicht antworten möchte, kann auch gerne unser Kontaktformular nutzen oder unser Formular "Uns unterstützen". Wer möchte, kann auch die Kommentarfunktion unterhalb des Artikels verwenden.

Zur Umfrage: