Freitag, 15. September 2017

Hält die CDU nichts von Menschen mit Behinderung?


Initiator dieser Frage war eine E-Mail, die uns vorliegt.

Worum ging es genau: Es ging um eine Anfrage an die CDU in der hinterfragt wurde, warum keine Pflegesachleistungen nach § 34 Abs. 1 SGB XI  in das EU-Ausland gezahlt wird.

Die Antwort der CDU viel dabei ernüchternd aus. So wurde auf die EU-Verordnung 1408/71 verwiesen, nach der zwar Pflegegeld ins EU-Ausland gezahlt wird, aber eben keine Sachleistungen wie bspw, für Pflegeheime.

Was uns an der Antwort gleich auffällt: Die EU-Verordnung 1408/71 ist aus dem Jahr 1971. Entstand also 36 Jahre vor der Unterzeichnung der UN-Behindertenkonvention durch Deutschland. Somit kann in der Richtlinie die UN-BRK keine Berücksichtigung gefunden haben. Ob jemals eine Überprüfung der EU-Verordnung 1408/71 stattgefunden hat, die den Konsens mit der UN-BRK sicherstellt, wagen wir zu bezweifeln.






Selbst nach dem deutschen Sozialgesetzbuch kann ein pflegebedürftiger Mensch nur jemand sein, der als Mensch mit Behinderung zu betrachten ist.

Berücksichtigt man dabei auch noch, dass Rentner, welche im EU-Ausland leben, weiterhin ihre Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge in Deutschland zahlen, so muss man sich fragen, ob dieses überhaupt mit dem deutschen Grundgesetz Artikel 3 vereinbar ist.

Ein Grund mehr, unsere Petition zu unterzeichnen, die als Basis für eine Beschwerde bei der EU und UN dienen soll.


https://www.change.org/p/pflegeversicherung-auch-deutsche-im-eu-ausland-haben-ein-recht-auf-pflege


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