Freitag, 13. Juli 2018

Sozialamt Berlin Tempelhof-Schöneberg - Respektlos und achtlos gegenüber Menschen mit Behinderung?

Es ist traurig, doch es ereignete sich gerade im Sozialamt in Berlin Tempelhof-Schöneberg.

Ein Mensch mit Behinderung, berechtigt auf Sozialleistungen nach SGB XII und doch werden ihm diese verwehrt. Vielleicht war es sein Fehler, dass er einen Antrag stellte und dann für mehr als 4 Wochen im EU-Ausland war. Sollte man doch erwarten, dass spätestens bei der Rückkehr nach Deutschland, der Anspruch wieder gilt, auch wenn der Antragsteller danach noch einmal für ein paar Wochen im EU- Ausland gewesen ist. Da macht sich das Sozialamt einfach und verweigert einfach gänzlich die Leistungen, auch für die Zeit in Deutschland §41a SGB XII einfach willkürlich ausgeweitet?. Die Befreiungsbescheinigung für den Rundfunk- Beitragsservice gibt es auch nicht (Wohnung in Deutschland als Hauptwohnsitz existiert weiter), obwohl hier das Bundesverfassungsgericht schon lange anders entschieden hat. Schlimmer noch, die psychische Erkrankung des Antragstellers wird gleich erst einmal ausgenutzt um den Antragsteller noch zu unterstellen, dieser hätte einen Job im Ausland. Klar, psychisch krank, kann sich ja nicht wehren. Wartet man also ab, bis die Person wieder dauerhaft in Deutschland ist.

In der Tat ist das nur eine Kurzzusammenfassung, eines Falles, den wir seit einem Jahr journalistisch begleiten (ausführlicher Artikel folgt). Zeigt dieser Fall aber, mit welcher Amtswillkür, Menschen in Deutschland leben müssen. Gerade Menschen mit Behinderung, haben es nicht einfach, ihre Rechte vor den Ämtern durch zu setzen. Wenn dann noch die Kosten einer notwendigen Begleitperson, die auch noch im Fall involviert sein muss um den Antragsteller fachgerecht unterstützen zu können, verwehrt wird, weil man nicht bereit ist die Kosten zu übernehmen, ist die Frage ob Deutschland überhaupt noch Respekt vor Menschen mit Behinderung hat, durchaus berechtigt und begründet.

Wir werden diesen Fall weiter begleiten und verfolgen und dann in einem Leitartikel darüber berichten.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen