Sonntag, 22. Juli 2018

Gastbeitrag: Warum benutzen viele das Wort "Behinderung" nicht?

Durch Deutschland schwirren Begriffe wie "Erwerbsgemindert" und "Pflegebedürftig" - Begriffe die in sich als Tarnung verwendet werden, denn in diesem Zusammenhang wird der Begriff "Behinderung" meist vermieden. Strategisch ist das schlau, denn die UN-Behindertenrechtkonvention verbietet "ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen wegen einer Behinderung". Fängt aber genau diese ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aber nicht genau dann an, wenn unsere Politiker Gesetzesentwürfe formulieren, die Menschen mit gleicher Behinderung in soziale Klassen teilt?

Nehmen wir als Beispiel den Entwurf des Rentenpakets von Hubertus Heil (SPD). Zwei Menschen. Gleiche Behinderung. Gleichen Grad der Behinderung (GbR) und doch unterschiedlich behandelt, denn die eine Person erhält, nur weil die Behinderung erst nach dem 1.1.2019 zur Erwerbsminderung führt, einen Rentenvorteil, gegenüber jener Person mit gleicher Behinderung, nur weil diese vor dem 1.1.2019 bereits erwerbsgemindert war. Ist das Gleichbehandlung?

Ähnliches erleben wir bei SGB XII Empfängern. "Einmal im Jahr weniger Geld", so schreibt es der VDK (Quelle: Link). Wer nach dem 1.4.2004 seiner Erstrentenbezug hat, bekommt seine Rente zum Monatsende. Auswirkung? Ja, denn für diese Personengruppe gibt es einmal im Jahr weniger aus dem Sozialhilfetopf, wie der VDK in seinem Artikel sehr gut darstellt. Ist das Gleichbehandlung?

Drittes Beispiel sind Pflegesachleistungen. Wer im EU-Ausland lebt, Pflegegeld bezieht, bekommt keine Pflegesachleistungen und das, obwohl dieser Personenkreis brav in die Pflegekasse einbezahlt. Ist das Gleichbehandlung?

Das sind nur drei Beispiele, warum "behindert sein" eben nicht gleich "behindert sein" bedeutet.

Es scheint also so zu sein, dass der Begriff  "Behinderung" im Zusammenhang "Erwerbsminderung" und "Pflege" eben doch lieber vermieden wird, denn dadurch lassen sich viele Steuergelder einsparen und die Rentenkassen entlasten.

Warum aber genau an diesem Punkt Parteien, Verbände und Menschenrechtsorganisationen nicht auf die Barrikaden gehen? Ein Rätsel und deren Antworten sind noch zu suchen. 



Anmerkung zur Begriffserklärung:


Erwerbsgemindert sein bedeutet nach Deutschem Recht: "erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung ...."

Behindert sein bedeutet nach Deutschem Recht: "Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können"

Behindert sein bedeutet nach der UN-Behindertenrechtkonvention: "Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben"

Freitag, 20. Juli 2018

Das neue Rentenpaket - Jetzt sind alle gefragt


Am 13. Juli 2018 wurde von Hubertus Heil (BMAS) das neue Rentenpaket vorgestellt.

Wie schon zu das Rentenpaket von Frau Nahles (SPD) weist auch diese wieder die gleiche Problemstellung auf:



Das Rentenpaket ist aus unserer Sicht schon daher kritisch, weil Rentner die eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, dem Grundsatz nach als Menschen mit Behinderung zählen.


Diese Definition findet sich nicht nur im Artikel 1 der UN-Behindertenrechtkonvention (Zitat):

"Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können." wieder sondern findet auch seine Definition im Sozialgesetzbuch (Zitat):

"Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. "



Wir sind der Meinung, das in unserer soziale Gesellschaft betroffene Menschen nicht in zwei Sozialschichten geteilt werden dürfen. Menschen mit Behinderung sollten unabhängig vom Alter oder dem Beginn ihrer Behinderung, gleich behandelt und gestellt werden.

Dieses ist aber nicht mehr gegeben, wenn eine soziale Spaltung durch unterschiedlich hohe Renten erfolgt, denn damit werden die Chancen zur Teilhabe am gesellschaftlichem Leben, unterschiedlich verteilt. Wir schließen mit so einem Rentenpaket rund 1 Million (EM) Rentner aus. Haben diese etwa nicht das gleiche Recht auf Teilhabe?



Hier sind jetzt alle Verbände und Vereine und Parteien gefordert, etwas zu tun. Stellungnahmen alleine reichen nicht mehr, sondern die Mitglieder von Verbänden, Vereinen und Parteien, müssen durch bundesweite Großaktionen ihren Unmut kundtun um politisches Gehör zu erlangen. Demonstrationen und Petitionen sind eines der Mittel, die uns der Rechtstaat bietet. Beteiligen sich daran alle Verbände, Vereine und Parteien gemeinsam, sind wir eine starke Gemeinschaft die mediale und politische Aufmerksamkeit gewinnt und etwas erreichen kann. Dabei ist Eile geboten, denn ist das Rentenpaket erst einmal verabschiedet, wird es schwer, dieses zu ändern.



Gerade die Vergangenheit hat gezeigt, dass alleine der Wortlaut und schriftliche Stellungnahme nicht ausreichend sind, um der Politik die Problematik zu verdeutlichen.

Vielleicht lässt sich hier etwas gemeinsam mit Bundes- und Landesverbänden/Vereinen bewegen. Beispielsweise durch bundesweite Aktionstage.



Vielleicht schaffen wir es aber auch, über Ihre Rückmeldungen, uns gemeinsam zu vernetzen. Deutschland muss, gerade für behinderten Menschen und dazu zählen nun mal Pflegebedürftige, Menschen mit Erwerbsminderung und viele Rentner, sozial gerechter werden.

In einem unserer Artikel, der bereits viel Zustimmung gefunden hat, haben wir bereits Punkte aufgeführt (mehr Details unter dem Link https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/politik/575-beitrag-20180716-01):



  • Die Kaufkraft wird gesteigert
  • Weniger Sozialleistungen nach SGB XII, der Staat spart Geld
  • Ein Gewinn für Krankenkassen
  • Mehreinnahmen an Rundfunkgebühren
  • Gesteigerte Teilhabe an der Gesellschaft
  • Weniger Kosten durch Entlastung der Sozialgerichte



Diese Punkte zeigen, dass neben der sozialen Stärkung der Bestandsrentner, auch der Staat profitiert. Hubertus Heil hat das offensichtlich in seinem Entwurf zum Rentenpaket (hier als PDF- Download) vergessen zu erwähnen.



Es liegt jetzt also an uns, unsere Forderungen zu formulieren, die Öffentlichkeit zu mobilisieren um diese Forderungen politisch präsent zu machen.

Formulieren wir Forderungen wie:



  • Gleiches Recht auf Teilhabe für alle
  • 1 Million Rentner dürfen nicht ausgeschlossen werden



Argumente gibt es genug. Welche Argumente bringen Sie? Welche Forderungen haben Sie?

Wir sollten diese sammeln um schnellst möglich, noch vor der nächsten Bundestagssitzung unsere Forderungen zu stellen.



Eine Vernetzung wäre bspw. über eine E-Mail Verteilerliste möglich. Registrierung ist schon jetzt unter: https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/581-vl-list-2 möglich.

Über Rückmeldungen, Vorschläge und Kritik, würden wir uns sehr freuen. Nutzen Sie dazu gerne unser Kontaktformular: https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/allgemeines/27-kontaktformular 


Freitag, 13. Juli 2018

Sozialamt Berlin Tempelhof-Schöneberg - Respektlos und achtlos gegenüber Menschen mit Behinderung?

Es ist traurig, doch es ereignete sich gerade im Sozialamt in Berlin Tempelhof-Schöneberg.

Ein Mensch mit Behinderung, berechtigt auf Sozialleistungen nach SGB XII und doch werden ihm diese verwehrt. Vielleicht war es sein Fehler, dass er einen Antrag stellte und dann für mehr als 4 Wochen im EU-Ausland war. Sollte man doch erwarten, dass spätestens bei der Rückkehr nach Deutschland, der Anspruch wieder gilt, auch wenn der Antragsteller danach noch einmal für ein paar Wochen im EU- Ausland gewesen ist. Da macht sich das Sozialamt einfach und verweigert einfach gänzlich die Leistungen, auch für die Zeit in Deutschland §41a SGB XII einfach willkürlich ausgeweitet?. Die Befreiungsbescheinigung für den Rundfunk- Beitragsservice gibt es auch nicht (Wohnung in Deutschland als Hauptwohnsitz existiert weiter), obwohl hier das Bundesverfassungsgericht schon lange anders entschieden hat. Schlimmer noch, die psychische Erkrankung des Antragstellers wird gleich erst einmal ausgenutzt um den Antragsteller noch zu unterstellen, dieser hätte einen Job im Ausland. Klar, psychisch krank, kann sich ja nicht wehren. Wartet man also ab, bis die Person wieder dauerhaft in Deutschland ist.

In der Tat ist das nur eine Kurzzusammenfassung, eines Falles, den wir seit einem Jahr journalistisch begleiten (ausführlicher Artikel folgt). Zeigt dieser Fall aber, mit welcher Amtswillkür, Menschen in Deutschland leben müssen. Gerade Menschen mit Behinderung, haben es nicht einfach, ihre Rechte vor den Ämtern durch zu setzen. Wenn dann noch die Kosten einer notwendigen Begleitperson, die auch noch im Fall involviert sein muss um den Antragsteller fachgerecht unterstützen zu können, verwehrt wird, weil man nicht bereit ist die Kosten zu übernehmen, ist die Frage ob Deutschland überhaupt noch Respekt vor Menschen mit Behinderung hat, durchaus berechtigt und begründet.

Wir werden diesen Fall weiter begleiten und verfolgen und dann in einem Leitartikel darüber berichten.

Donnerstag, 5. Juli 2018

Dringend benötigte finanzielle Hilfe für eine Schwerstbehinderte Verschleppung einer Sozialgerichtsentscheidung seit 8 Jahren !!!

Die in dem Film dargestellte Frau (45) leidet an Schläfenlappen-Epilepsie mit weit über 5 Grand-Mal Anfällen täglich (Tag und Nacht), bis hin zum „Status Epilepticus“. Jeder dieser Anfälle bedeutet für sie Lebensgefahr, weil bei der Intensität der Anfälle nicht abzusehen ist, wie lange das Gehirn diese noch verkraften kann. (Der ganze Film dauert 16 Minuten) Einnässen, Stürze, Zungenbisse, Zahnverletzungen gehören zum Alltag. Hinzu kommt ein inoperabler Gehirntumor. Es besteht nachgewiesene Pharmakoresistenz. Schwerbehindertenausweis 100%. Sie hat Pflegegrad 4. Die Pflege erfolgt durch den Ehemann. Es besteht auch ein mehrfach gutachterlich nachgewiesenes, schweres psychisches Leiden.

Der Grund für die finanzielle Notlage der Frau, Ihres Kindes und dem Ehemann, ist die Einstellung der Zahlung von Sozialleistungen des Landschaftsverbandes Rheinland in Köln wegen angeblicher Unzuständigkeit. Die Bedürftigkeit und die Notwendigkeit der Gewährung dieser Hilfe werden von der Behörde nicht in Frage gestellt.



Es besteht der berechtigte Anspruch der Sozialleistungen nach § 24 Sozialgesetzbuch XII (wurde amtlich bestätigt), weil die behinderte Frau, fachärztlich geprüft und verordnet, nicht reisefähig ist !!!

Die Familie wohnt seit Jahren in Spanien und dorthin wurde die Hilfe im Jahre 2007 beantragt und bis zum Oktober 2010 gezahlt. Die Einstellung der Zahlung erfolgte aufgrund der Behauptung des Auswärtigen Amtes in Madrid, dass der spanische Staat ab November des Jahres 2010 für die Zahlung der Sozialleistung an diese Familie zuständig sei. Hinzugefügt wurde in einem Fax der Deutschen Botschaft Madrid an die Behörde in Deutschland, dass man schließlich Ressourcen einsparen müsse. Darüber hinaus wurde die Familie vom Botschaftsmitarbeiter diskriminiert, diskreditiert und persönlich beleidigt. Fakt ist: Die Familie hatte nie sozialrechtlichen Bezug nach Spanien, weil sie dort nie gearbeitet hat und auch nie in irgendein spanisches Sozialsystem eingezahlt hat. Anträge an die spanischen Behörden wurden von diesen korrekt abgelehnt bzw. erst gar nicht angenommen. D.h., die deutsche Behörde hätte sich über den rechtlichen Status dieser Angelegenheit informieren, bzw. sich mit den spanischen Behörden auseinandersetzen müssen. Dies wird bis heute mit Absicht unterlassen. Natürlich wurden daraufhin Klagen erhoben, wobei angeblich die Gerichte nicht in der Lage sind, sich über den Rechtsstatus Klarheit zu verschaffen, obwohl das Bundesverfassungsgericht festgesetzt hat, dass keinerlei Sozial- leistung eingestellt werden darf, wenn nicht die Amtsermittlungspflicht eingehalten wurde und die Rechtsangelegenheit eindeutig geklärt ist. Hinzu kommt, dass jeder juristische Laie sich über die Rechtslage im Internet informieren kann, nur die Gerichte sind dazu nicht in der Lage und schrecken vor nachgewiesener, vorsätzlicher Rechtsbeugung nicht zurück. Die Angelegenheit liegt jetzt beim Bundesverfassungsgericht – Aktenzeichen: 1 BvR 607/18
(siehe Anlage). Aber bis hier entschieden wird, besteht die Gefahr, dass die Schwerbehinderte bereits verstorben ist.

Quintessenz: Die Familie wurde im Juli 2011 wegen finanzieller Not, durch die Einstellung der Sozialleistungszahlung das erste Mal obdachlos. Bis heute insgesamt dreimal. Jetzt droht wieder die Obdachlosigkeit.


Von August 2011 bis heute ist die Familie nachweislich nur durch Spenden am Leben geblieben, da eine geringe Erwerbsminderungsrente nicht für die Lebenshaltungskosten, sowie Miete, ausreichen. Das Pflegegeld wird dringend zweckgebunden gebraucht. Zur Zeit besteht wieder die Gefahr der Kündigung der Wohnung, weil die finanziellen Mittel nicht ausreichen. 




Daher würde ich Sie bitten, diese Familie mit einer Spende zu unterstützen, da im Moment nicht abzusehen ist, wann die deutschen Behörden endlich wieder die gesetzlich zustehenden Hilfen aufnehmen.

Alle oben genannte Angaben sind u. a. durch amtliche Unterlagen nachweisbar. Dies kann auch notariell bestätigt werden.  Es wird hier auch keine Kontonummer aufgezeigt, sondern wenn Sie helfen wollen, dann wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail Adresse: bavariakern(at)gmail.com   Von dort werden Sie an einen Rechtsanwalt weitergeleitet, der Ihnen alle o.g. Angaben bestätigen wird und auf Wunsch weitere Informationen zur Verfügung stellt.


                                Hilfe wird dringend benötigt



Dieter Kern