Dienstag, 19. September 2017

Der Wahlkampf: Ein Kommentar


Es ist schon erstaunlich, was der Wahlkampf alles mit sich bringt. Da finden TV-Duelle und Wahlarenen statt, die zur Präsentationsfläche der Spitzenparteien werden. Doch am Ende weiß wieder keiner genau, was von den ganzen Versprechen übrig bleibt. Sind es dann doch nur Seifenblasen um die Wählergunst für sich zu gewinnen?

Selbst wenn man Parteien zu einem bestimmten Thema befragt (hier nachzulesen) leiden offensichtlich einige an Ignoranz und wollen sich erst gar nicht äußern. Betroffene fühlen sich dadurch wieder einmal alleine gelassen und im Regen stehend. Wo das dann hinführen soll, bleibt weiterhin fragwürdig und wird sich wohl erst wieder in der Zukunft rausstellen. Das daraus für viele Wähler die Angst vor Seifenblasen bleibt und diese Verunsicherung bei der Wahl sich bemerkbar machen wird, kann sich jeder vorstellen. Entweder gehen die Menschen erst gar nicht zur Wahl, was sicherlich nur jene Parteien stärkt, die keiner will, oder es werden Parteien gewählt, die auch keiner will.

Wenn ich von "betroffenen" rede, spreche ich gezielt jene Menschen an, die in Rente gehen wollen, oder müssen, die chronisch krank sind, sich vom Staat im stich gelassen fühlen, oder jene die mit ihrer Behinderung für Anerkennung in der Gesellschaft immer noch kämpfen müssen. Dabei haben doch auch diese Menschen nur ein Ziel. Glücklich leben zu wollen, ihre Ziele umzusetzen und ein Leben zu führen, was jeder andere Mensch in der Bundesrepublik führt.






Ob dabei Wahlslogans die um mehr Gerechtigkeit werben, den einzelnen helfen werden, bleibt noch abzuwarten. Gerade die frisch beschlossene Rentenreform, die mehr Gerechtigkeit bei EM-Rente bieten soll, zeigt etwas ganz anderes auf: Eine Spaltung selbiger Gruppe. So nach dem Motto: Zu früh in EM-Rente, dumm gelaufen. Du bekommst nichts vom Kuchen ab. Das obwohl EM-Rentner durch ihre chronischen Erkrankungen, als Menschen mit Behinderung zu werten sind und diese sollten eigentlich durch die UN-Behindertenkonvention geschützt sein.

Genauso wird bei dem ganzen Wahlkampf nicht deutlich, ob das Rezept gegen Altersarmut wirklich schon existiert. Vielleicht kann eine Mindestrente das verhindern. Doch auch diese muss finanziert werden. Vielleicht tut es Deutschland einfach gut, ein paar weniger Milliarden in Projekte zu stecken und mit dem Geld die Altersarmut zu bekämpfen.

Auch im Pflegebereich ist keine wirkliche Besserung zu erkennen. So gibt es zwar ein Pflegereformgesetz, welches dann aber auch erst wieder 2020 in Kraft tritt, weitere Jahre vergehen um zu sehen, ob dieses Erfolge erzielt, oder andere Maßnahmen erforderlich sind.

Warten wir also auf die nächste Regierung, die uns dann sicherlich zeigen wird, wie alles besser gemacht werden soll.

Freitag, 15. September 2017

Hält die CDU nichts von Menschen mit Behinderung?


Initiator dieser Frage war eine E-Mail, die uns vorliegt.

Worum ging es genau: Es ging um eine Anfrage an die CDU in der hinterfragt wurde, warum keine Pflegesachleistungen nach § 34 Abs. 1 SGB XI  in das EU-Ausland gezahlt wird.

Die Antwort der CDU viel dabei ernüchternd aus. So wurde auf die EU-Verordnung 1408/71 verwiesen, nach der zwar Pflegegeld ins EU-Ausland gezahlt wird, aber eben keine Sachleistungen wie bspw, für Pflegeheime.

Was uns an der Antwort gleich auffällt: Die EU-Verordnung 1408/71 ist aus dem Jahr 1971. Entstand also 36 Jahre vor der Unterzeichnung der UN-Behindertenkonvention durch Deutschland. Somit kann in der Richtlinie die UN-BRK keine Berücksichtigung gefunden haben. Ob jemals eine Überprüfung der EU-Verordnung 1408/71 stattgefunden hat, die den Konsens mit der UN-BRK sicherstellt, wagen wir zu bezweifeln.






Selbst nach dem deutschen Sozialgesetzbuch kann ein pflegebedürftiger Mensch nur jemand sein, der als Mensch mit Behinderung zu betrachten ist.

Berücksichtigt man dabei auch noch, dass Rentner, welche im EU-Ausland leben, weiterhin ihre Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge in Deutschland zahlen, so muss man sich fragen, ob dieses überhaupt mit dem deutschen Grundgesetz Artikel 3 vereinbar ist.

Ein Grund mehr, unsere Petition zu unterzeichnen, die als Basis für eine Beschwerde bei der EU und UN dienen soll.


https://www.change.org/p/pflegeversicherung-auch-deutsche-im-eu-ausland-haben-ein-recht-auf-pflege


Samstag, 2. September 2017

UN-Behindertenkonvention. Welche Bedeutung hat diese?

Anm: Dieser Beitrag ist von unserer Webseite www.eu-schwerbehinderung.eu und soll euch hier zum mit diskutieren animieren.

Am 3 Mai 2008 ist die UN-Behindertenkonvention (UN-BRK) in Kraft getreten. Ein Regelwerk, was verhindern soll, dass Menschen wegen Behinderung benachteiligt werden. Doch ist dem wirklich so? Der Blick auf die EU wirft da oft Fragen auf. Betrachten wir einfach einmal ein paar Gegebenheiten, um transparent zu machen, wo sich Fragen aufwerfen.

Behindert ist eben nicht doch gleich behindert, sondern wird in vielen Staaten unterschiedlich definiert. Auch wenn sich die EU-Staaten hier bemühen einheitlich vorzugehen (siehe auch unseren Blog- Artikel "Schwerbehinderten Ausweis im EU-Ausland").

Exemplarisch gibt es doch in der praktischen Umsetzung sehr viele Probleme. Das zeigte beispielsweise die von "Die Linke" beantragte Änderung im AGG (Allgemeines Gleichstellung Gesetz), welche seitens des Bundestags abgelehnt wurde (siehe auch unseren Blog- Artikel "Keine Änderung des AGG"). Auch im Bereich der Steuer, gibt es immer noch "Grenzen", die in Frage stellen, ob Menschen mit Behinderung wirklich gleich sind. So hat Deutschland mit diversen Staaten sogenannte Doppelsteuerabkommen, die regeln sollen, wo jemand sein Einkommen zu versteuern hat. Diese Abkommen betreffen auch die "Renten". Der Begriff Rente ist dabei jedoch sehr allgemein gehandhabt, so dass darunter auch Renten wegen voller Erwerbsminderung fallen. Sogenannte EM-Renten. Blickt man jetzt in die UN-BRK und in das deutsche Sozialrecht, so sind Menschen mit "chronischen Erkrankungen" in die Gruppe der Menschen mit Behinderung einzuordnen. Aus dieser Perspektive muss die Frage erlaubt werden, warum ein Doppelsteuerabkommen eine Spaltung dieser Menschen mit Behinderung zulässt? Die Spaltung findet aus einem recht einfachen Grund statt. So definieren viele Doppelsteuerabkommen Zeitpunkt, ab wann man die "Rente" in Deutschland, oder im EU-Land zu versteuern hat. So kann es vorkommen, wenn man seine Rente vor dem Tag X erhalten hat, dass diese in dem EU-Ausland in dem man leben möchte, zu versteuern ist und nach dem Tag X man die Möglichkeit erhält, die Rente in Deutschland zu versteuern (Antrag auf uneingeschränkte Steuerpflicht). Für Rentner in der Regelaltersrente ist so ein Vorgehen zwar legitim, doch wie sieht es bei Menschen mit Behinderung (EM-Renten) aus? Wird hier eine Zweiteilung solcher Menschen vorgenommen und lässt sich das mit der UN-BRK vereinbaren? Genau diese Fragen sind bis heute unbeantwortet, da bei den jetzigen uns bekannten Bewertungen der Aspekt "Behinderung" nie berücksichtigt wurde.

Gleiches spiegelt sich auch in der Rentenreform der SPD wieder. Auch hier werden die EM-Rentner "geteilt". Wer "Glück" hat, erst nach dem 1.1.2018 eine EM-Rente zu bekommen, dem sollen Verbesserungen in der Rente zugute kommen und alle "Bestands-" Rentner gehen lehr aus. Aber auch hier ist nicht zu erkennen, dass das die Rente wegen voller Erwerbsminderung seinen Aspekt in der Berechnung, unter Berücksichtigung der UN-BRK statt findet. Daraus ergibt sich auch hier die Frage, in wie weit das Vorgehen den Konsens mit der UN-BRK wieder findet? (siehe auch unseren Blog- Artikel "Verstößt das Rentenpaket der SPD gegen Menschenrechte?")

Auch das Sozialgesetzbuch wirft in seinem §41a SGB XII Fragen auf. So definiert der §41a SGB XII den "Urlaub" den ein Rentner bekommen soll (4 Wochen) wenn er seine Rente mit Sozialleistungen aufstocken muss. Der Mensch mit Behinderung, also Bezieher der EM-Rente die zusätzlich nach SGB XII Leistungen beziehen, findet hier keine Berücksichtigung, denn eigentlich steht Menschen mit Behinderung, auch mehr Urlaub zu (§125 SGB IX). Ist da der Konsens mit der UN-BRK gegeben? (siehe auch unseren Blog- Artikel "§41a SGB XII - Entzug der Menschenrechte?"). Das Thema "Pflege im EU-Ausland" ist genauso ein Thema, wo die Frage nach der UN-BRK aufgeworfen werden kann (siehe auch unseren Blog- Artikel "Pflegesachleistungen im EU-Ausland").

Selbst unsere Fragen an viele Bundesministerien sind nur unzureichend oder gar nicht beantwortet worden.

Eigentlich gewinnt man anhand dieser Beispiele das Gefühl, dass Menschenrechte an vielen Stellen doch noch nicht so umgesetzt werden, wie eigentlich zu erwarten wäre. Am Ende leiden darunter die betroffenen Menschen und für manche Menschen bekommen den Verdacht, dass an vielen Stellen die "Zeit für mehr Gerechtigkeit" noch nicht angekommen ist.








Direktlink zur Petition:  https://www.change.org/p/pflegeversicherung-auch-deutsche-im-eu-ausland-haben-ein-recht-auf-pflege