Montag, 31. Juli 2017

Verstößt das "Rentenpaket" der SPD gegen die UN- Behindertenkonvention?

Bevor wir diese Frage beantworten können, betrachten wir einmal ein paar Punkte:

Zitat:
"Bessergestellt werden soll aber nur, wer ab 2018 neu in eine Erwerbsminderungsrente geht"
(Quelle: Morgenpost vom 16.2.2017)

Definieren wir mal den Begriff "Erwerbsminderung" und schauen in den § 43 SGB VI:
".. erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind ..."

Dabei fallen zwei Begriffe auf:

1. Krankheit
2. Behinderung

Jetzt schauen wir einmal in die UN-Behindertenkonvention (UN-BRK) die auch für Deutschland Gültigkeit hat. Dort steht im Artikel 1 (Zitat): " .. die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.".

Diese Zitierung finden wir sogar auf der Seite der EU:
http://fra.europa.eu/de/theme/menschen-mit-behinderungen


Kommen wir jetzt also zur Kernfrage zurück, dem Rentenpaket der SPD (Frau Nahles).
In diesem Rentenpaket sollen Menschen, die ab 2018 in die Erwerbsminderung kommen, unter Berücksichtigung der anzurechnenden Rentenzeit, mehr Geld bekommen. (Nachzulesen in der Drucksache 18/11926 des deutschen Bundestag)

Das dieses Vorgehen schon von diversen Sozialverbänden bemängelt wurde, kann man sich gut vorstellen.

Betrachtet man die von mir aufgeführten Punkte, muss man annehmen, dass ein erwerbsgeminderter Mensch auch immer unter Artikel 1 der UN-BRK fällt.
Gestützt wird diese Annahme durch den § 2 SGB IX (Zitat): "Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist."

Somit muss man jetzt die Frage stellen, ob die Stichtagregelung für Menschen die erwerbsgeminderten Rente oder/und solche, die eine erwerbsgeminderten Rente wegen voller Erwerbsminderung, beziehen, nicht in zwei Klassen unterteilt werden?

Mit der Stichtagregelung, wie hier vorgesehen, passiert folgendes. Menschen, die ab dem 1.1.2018 in Erwerbsminderung kommen, also schwerbehindert sind, werden finanziell besser gestellt, als jene, die bereits vor dem 1.1.2018 in Erwerbsminderung gekommen sind. Daraus resultiert, dass alle erwerbsgeminderten, die ab dem Stichtag in die Erwerbsminderung kommen, durch die Besserstellung auch einen höheren Grad der finanziellen Flexibilität, mehr Gestaltungsraum für ihr Leben erhalten. Dieser Mehrgewinn an Gestaltungsraum, wird aber allen Erwerbsgeminderten die ihre Erwerbsminderung vor dem 1.1.2018 erfahren mussten, verwehrt.

Das von einer Partei, der SPD, die auf ihre eigene Webseite schreibt: "Zeit für mehr Gerechtigkeit"
Gerechtigkeit geht meiner Meinung anders .....

Betrachten wir jetzt noch den Artikel 3 GG (Zitat:"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.") und den Artikel 25 GG (Zitat: "Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes."), so wird die Frage untermauert, in wie weit eine Spaltung behinderten Menschen überhaupt zulässig ist?


Einfach noch mal zur Verdeutlichung den Artikel 1 der UN-BRK:


"Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.

Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können."


gleichberechtigter Genuss ... gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ... Zwei Formulierungen, wo ich mich frage, wie die SPD das sicherstellt, wenn Menschen mit Behinderung, eine Berechnung der EU-Rente nach der Stichtagregelung erhalten ....

Warten wir auf eine Stellungnahme der SPD .....


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