Von drei Frauen werden zwei im Laufe ihres Lebens
pflegedürftig. Bei den Männern ist es schon jeder Zweite. Es kann auch junge
Menschen treffen durch eine Krankheit oder ein Unfall und plötzlich ist man auf
fremde Hilfe angewiesen. Um Unterstützung durch professionelle Fachkräfte
bezahlen zu können, erhalten Betroffene Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Dabei muss die Voraussetzung der Bedürftigkeit per Gutachten festgellt sein.
Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Das Pflegegutachten - Antragstellung,
Begutachtung, Bewilligung“ bereitet auf diesen wichtigen Termin vor.
Der Leser erfährt, besonders worauf die Gutachter hinschauen
und mit welchen Fragen man rechnen muss. Die Broschüre zeigt vom Antrag bis zur
Leistung den genauen Weg mit Beispielen und Tipps. Auch der Fall des
eventuellen Widerspruchs gegen den Bescheid der Pflegekasse wird gezeigt mit
einem Musterbrief. Hierbei werden die aktuellen Gesetzesänderungen
berücksichtig und di neuen Pflegegrade erklärt, die seit 1. Januar 2017 gelten.
Die Broschüre hat 152 Seiten und kostet 9,90 Euro. Sie ist in
der Beratungsstelle Bottrop der Verbraucherzentrale NRW, Horster Str. 6,
erhältlich oder online unter: www.ratgeber-verbraucherzentrale.de sowie unter
0211 / 38 09-555.
Quelle: https://www.waz.de
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