Sonntag, 27. August 2017

Aufwandsentschädigung für Ehrenamt mindert Hartz IV



Das Bundessozialgericht Kassel (BSG) urteilte unter Aktenzeichen  B 4 AS 9/16 R, dass Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter Hartz IV mindern können.

Der Kläger war ehrenamtlich als Betreuer tätig und hatte eine Aufwandsentschädigung von 1000€ erhalten. Dieses wurde seitens des Jobcenters als Einkommen angerechnet.

Nach Sicht des Klägers, handelte es sich dabei um zweckgebundene Einkünfte (Aufwandsentschädigung). Dieser Ansicht ist das BSG nicht gefolgt.

Sobald das Urteil vorliegt, werden wir diesen Beitrag überarbeiten und detaillierter berichten.



Weitere interessante Artikel sind auf unserer Webseite http://www.eu-schwerbehinderung.eu/ zu finden.


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