Samstag, 2. September 2017

UN-Behindertenkonvention. Welche Bedeutung hat diese?

Anm: Dieser Beitrag ist von unserer Webseite www.eu-schwerbehinderung.eu und soll euch hier zum mit diskutieren animieren.

Am 3 Mai 2008 ist die UN-Behindertenkonvention (UN-BRK) in Kraft getreten. Ein Regelwerk, was verhindern soll, dass Menschen wegen Behinderung benachteiligt werden. Doch ist dem wirklich so? Der Blick auf die EU wirft da oft Fragen auf. Betrachten wir einfach einmal ein paar Gegebenheiten, um transparent zu machen, wo sich Fragen aufwerfen.

Behindert ist eben nicht doch gleich behindert, sondern wird in vielen Staaten unterschiedlich definiert. Auch wenn sich die EU-Staaten hier bemühen einheitlich vorzugehen (siehe auch unseren Blog- Artikel "Schwerbehinderten Ausweis im EU-Ausland").

Exemplarisch gibt es doch in der praktischen Umsetzung sehr viele Probleme. Das zeigte beispielsweise die von "Die Linke" beantragte Änderung im AGG (Allgemeines Gleichstellung Gesetz), welche seitens des Bundestags abgelehnt wurde (siehe auch unseren Blog- Artikel "Keine Änderung des AGG"). Auch im Bereich der Steuer, gibt es immer noch "Grenzen", die in Frage stellen, ob Menschen mit Behinderung wirklich gleich sind. So hat Deutschland mit diversen Staaten sogenannte Doppelsteuerabkommen, die regeln sollen, wo jemand sein Einkommen zu versteuern hat. Diese Abkommen betreffen auch die "Renten". Der Begriff Rente ist dabei jedoch sehr allgemein gehandhabt, so dass darunter auch Renten wegen voller Erwerbsminderung fallen. Sogenannte EM-Renten. Blickt man jetzt in die UN-BRK und in das deutsche Sozialrecht, so sind Menschen mit "chronischen Erkrankungen" in die Gruppe der Menschen mit Behinderung einzuordnen. Aus dieser Perspektive muss die Frage erlaubt werden, warum ein Doppelsteuerabkommen eine Spaltung dieser Menschen mit Behinderung zulässt? Die Spaltung findet aus einem recht einfachen Grund statt. So definieren viele Doppelsteuerabkommen Zeitpunkt, ab wann man die "Rente" in Deutschland, oder im EU-Land zu versteuern hat. So kann es vorkommen, wenn man seine Rente vor dem Tag X erhalten hat, dass diese in dem EU-Ausland in dem man leben möchte, zu versteuern ist und nach dem Tag X man die Möglichkeit erhält, die Rente in Deutschland zu versteuern (Antrag auf uneingeschränkte Steuerpflicht). Für Rentner in der Regelaltersrente ist so ein Vorgehen zwar legitim, doch wie sieht es bei Menschen mit Behinderung (EM-Renten) aus? Wird hier eine Zweiteilung solcher Menschen vorgenommen und lässt sich das mit der UN-BRK vereinbaren? Genau diese Fragen sind bis heute unbeantwortet, da bei den jetzigen uns bekannten Bewertungen der Aspekt "Behinderung" nie berücksichtigt wurde.

Gleiches spiegelt sich auch in der Rentenreform der SPD wieder. Auch hier werden die EM-Rentner "geteilt". Wer "Glück" hat, erst nach dem 1.1.2018 eine EM-Rente zu bekommen, dem sollen Verbesserungen in der Rente zugute kommen und alle "Bestands-" Rentner gehen lehr aus. Aber auch hier ist nicht zu erkennen, dass das die Rente wegen voller Erwerbsminderung seinen Aspekt in der Berechnung, unter Berücksichtigung der UN-BRK statt findet. Daraus ergibt sich auch hier die Frage, in wie weit das Vorgehen den Konsens mit der UN-BRK wieder findet? (siehe auch unseren Blog- Artikel "Verstößt das Rentenpaket der SPD gegen Menschenrechte?")

Auch das Sozialgesetzbuch wirft in seinem §41a SGB XII Fragen auf. So definiert der §41a SGB XII den "Urlaub" den ein Rentner bekommen soll (4 Wochen) wenn er seine Rente mit Sozialleistungen aufstocken muss. Der Mensch mit Behinderung, also Bezieher der EM-Rente die zusätzlich nach SGB XII Leistungen beziehen, findet hier keine Berücksichtigung, denn eigentlich steht Menschen mit Behinderung, auch mehr Urlaub zu (§125 SGB IX). Ist da der Konsens mit der UN-BRK gegeben? (siehe auch unseren Blog- Artikel "§41a SGB XII - Entzug der Menschenrechte?"). Das Thema "Pflege im EU-Ausland" ist genauso ein Thema, wo die Frage nach der UN-BRK aufgeworfen werden kann (siehe auch unseren Blog- Artikel "Pflegesachleistungen im EU-Ausland").

Selbst unsere Fragen an viele Bundesministerien sind nur unzureichend oder gar nicht beantwortet worden.

Eigentlich gewinnt man anhand dieser Beispiele das Gefühl, dass Menschenrechte an vielen Stellen doch noch nicht so umgesetzt werden, wie eigentlich zu erwarten wäre. Am Ende leiden darunter die betroffenen Menschen und für manche Menschen bekommen den Verdacht, dass an vielen Stellen die "Zeit für mehr Gerechtigkeit" noch nicht angekommen ist.








Direktlink zur Petition:  https://www.change.org/p/pflegeversicherung-auch-deutsche-im-eu-ausland-haben-ein-recht-auf-pflege

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