Leistungsberechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen.
Wie wir meinen, zu recht. Aus diesem Grunde wollen wir am 12.8.2017 einen Betrag veröffentlichen, der Argumentationen für eine Klage beinhalten soll. Dazu benötigen wir eure Hilfe, denn:
Nur gemeinsam sind wir stark
Wir wollen in unserer kleinen Umfrage eure Meinung und Argumente sammeln. Darum sind wir auf
Eure Unterstützung angewiesen.
Am Ende des Artikels findet ihr die Umfrage. Wer da nicht antworten möchte, kann auch gerne unser Kontaktformular nutzen oder unser Formular "Uns unterstützen". Wer möchte, kann auch die Kommentarfunktion unterhalb des Artikels verwenden.
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