Montag, 14. August 2017

SGB XII zum 1. Juli 2017: Anträge zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag nun auch rückwirkend gestellt werden, § 2 Rundfunkstaatsvertrag

Die Verbraucherzentrale Berlin hat in einem Artikel darauf hingewiesen, dass es ab dem 1. Januar 2017 auch möglich ist, sich rückwirkend von den Rundfunkbeitrag befreien zu lassen.

Ebenso ist es jetzt auch möglich, dass die Betragsbefreiung jetzt auch für einen längeren Zeitraum
(1 Jahr) beantragt werden kann, wenn man bereits seit zwei Jahren aus dem selben Grund von den Beiträgen befreit wurde.

Nachweise können zukünftig auch in Kopie eingereicht und müssen, wie in der Vergangenheit erforderlich, nicht mehr im Original eingereicht werden.

Originale, oder beglaubigte Kopien, sind somit nur noch auf Verlangen des Beitragsservice erforderlich.

Zum Original Artikel der Verbraucherzentrale Berlin, geht es hier:
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/befreiung-rundfunkbeitrag-rueckwirkend


Wir begrüßen diese Änderung sehr.



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