Ebenso ist es jetzt auch möglich, dass die Betragsbefreiung jetzt auch für einen längeren Zeitraum
(1 Jahr) beantragt werden kann, wenn man bereits seit zwei Jahren aus dem selben Grund von den Beiträgen befreit wurde.
Nachweise können zukünftig auch in Kopie eingereicht und müssen, wie in der Vergangenheit erforderlich, nicht mehr im Original eingereicht werden.
Originale, oder beglaubigte Kopien, sind somit nur noch auf Verlangen des Beitragsservice erforderlich.
Zum Original Artikel der Verbraucherzentrale Berlin, geht es hier:
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/befreiung-rundfunkbeitrag-rueckwirkend
Wir begrüßen diese Änderung sehr.
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