Freitag, 4. August 2017

Pflegebedürftigkeit und Behinderung

Was Pflegebedürftigkeit mit Behinderung zu tun hat, lässt sich schnell aus dem § 14 Abs.1 SGB XI sowie  § 2 SGB IX ableiten.

So steht im §14 Abs.1 (Zitat):

"Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen."

und im §2 SGB IX (Zitat):

"Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist."


Schon aus dieser Kombination ist schnell zu erkennen, dass viele Menschen, egal ob Kinder oder Erwachsene Menschen, die eine Pflegestufe besitzen, auch als Menschen mit Behinderung zu betrachten sind. Wichtig kann diese Tatsache für jeden werden, denn niemand ist vor Behinderung geschützt (siehe auch unseren Beitrag:"Es kann jeden treffen").

Den Grad der Behinderung (GdB) feststellen zu lassen, macht durchaus sinn.
Nicht nur für den Arbeitsplatz kann das von Relevanz sein, sondern auch im Bereich der Steuererklärung oder bei Beantragung von Sozialleistungen (Sozialhilfe - SGB XII , ALG II - SGB II)

Darum ist es für Menschen, welche pflegebedürftig sind, besonders wichtig, dass für diese der GdB festgestellt wird. Beantragt wird das bei den zuständigen Versorgungsamt. Der Antrag ist recht simpel gehalten und nicht selten bei den einzelnen Versorgungsämtern, auch online verfügbar. Fügt man dem Antrag das Pflegegutachten des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) bei, erleichtert man dem Versorgungsamt die Arbeit und es ist oftmals keine Untersuchung durch das Versorgungsamt mehr notwendig, da diese zur Bewertung des GdB und der Merkzeichen, das Pflegegutachten haben.

Auf die einzelnen Gesetzestexte sind wir hier bewusst nicht eingegangen, da diese recht komplex sind. So sind bspw. die steuerlichen Vorteile, stark von dem GdB und den Merkzeichen, abhängig.

Leider sind die Regelungen in den einzelnen EU- Staaten noch recht unterschiedlich. Hier wäre es sicherlich hilfreich, wenn die EU einen Konsens erreichen würde.

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