Mittwoch, 2. August 2017

Schwerbehinderung und Justiz

Wie schon unsere Gesetzeslage beschreibt, ist jeder vor dem Gesetz gleich.
Das gilt auch für den Zugang zur Justiz. Für Menschen mit Behinderung,

In der Praxis stellt sich doch für vielen Menschen mit Behinderung als ein Problem dar.
Oft fehlt einfach die "Kraft" um einen Rechtstreit durchführen zu können. Auch anwaltliche Hilfe, die immer ratsam ist, macht es nicht sehr viel einfacher.

Ein Anwalt kostet Geld. Zwar gibt es den Weg der PKH (Prozesskostenhilfe), die aber auch beantragt werden muss und dieser bürokratische, wenn auch notwendige Weg, ist nicht für jeden Menschen mit Behinderung zu bewältigen.

Wenn wir uns dann noch einige Urteile anschauen, die Basis, mit der die Klagen eingereicht wurden, dann fällt auf, dass es nicht einfach ist, in einer Klageschrift wirklich alle juristischen Aspekte zu platzieren. Dabei kann man weder den Anwälten, noch den Klägern einen Vorwurf machen, denn gerade im Recht, sind neben den sozialrechtlichen Aspekten, auch noch EU- rechtliche, bis hin zur menschenrechtliche Aspekte, zu beachten. Aber nicht nur das, denn selbst bestehende Urteile müssten in einer Klageschrift mit beachtet werden, entweder um diese zu entkräften, oder als Grundlage der Klage zu verwenden.

Betrachtet man diese Problemstellungen, wird einem bewusst, wie schwer es eigentlich ist, Rechte für behinderte Menschen, juristisch zu klären.

Zwar ist der Weg zum Sozialgericht kostenlos, aber wer da nicht selber im juristischen Dschungel der Gesetze und Urteile fit ist, wird auch wieder auf einen Fachanwalt angewiesen sein.

Zumindest gibt es einen Aspekt, der bei der Beantragung der PKH (§115 ZPO) immer wichtig ist:
Der Mehrbedarf (§30 SGB XII) ist auch bei der PKH- Berechnung zu berücksichtigen.

Viele behinderte Menschen beklagen auch, dass sich die Fachverbände angeblich nicht ausreichend einsetzen, in dem diese die entsprechenden Klagen führen. So eine Aussage zu bewerten, ist allerdings schwierig, da hier konkrete Zahlen und Vergleiche fehlen, auch wenn uns ein Fall bekannt ist, wo man den Weg zum Bundesverfassungsgericht nicht gehen wollte.

Ein vielleicht möglicher Weg, den man bereits auf EU-Ebene klären und lösen müsste, wäre, den Weg zu den Gerichten für behinderte Menschen, grundsätzlich kostenfrei zu gestalten und zum Beispiel, die PKH für behinderte Menschen zu vereinfachen, in dem der Nachweis der Behinderung zur PKH-Beantragung ausreichend wäre.

Auch denkbar wäre es, wenn sich behinderte Menschen besser organisieren könnten um in gemeinsamen Protestaktionen mehr auf die Problematik, für Menschen mit Behinderung, hin zu weisen.


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