Sonntag, 5. Juli 2020

Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - starke Kritik - Spahn kann immer noch scheitern

Der Kampf um das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz hätte nicht schlimmer laufen können, wenn man das Ergebnis vom Donnerstag aus dem Bundestag kennt.

46 Wochen Kamp um ein Gesetz, welches die Versorgung von Intensivpflegepatientinnen und Patienten verbessern sollte. Ein Gesetz, das die Menschen in Angst und Schrecken versetzte.

Am 18. August 2019, eher zufällig und ungeplant, entstanden diese Aufnahmen im Bundesministerium für Gesundheit:


Damit war klar, eigentlich jedem klar, es handelt sich um ein Gesetz, dass Einfluss auf das Selbstbestimmungsrecht behinderter Menschen hat. Ein Gesetz, welches gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verdöst, wie bundesweit von Verbänden und den Behindertenbeauftragten verdeutlicht wurde.

Für den Verein ALS-mobil e.V. begann damit eine Zeit des Protestes. Eine Zeit mit Protestaktionen, die 46 Wochen fast ausschließlich vom Bundesgesundheitsministerium stattgefunden haben. 46 Wochen, an denen Jens Spahn als Bundesgesundheitsminister einfach nur vor die Tür hätte gehen müssen. Hier hätte Jens Spahn die Gelegenheit gehabt, den Menschen die Angst zu nehmen, durch das Gesetz in eine Pflegeeinrichtung "zwangseingewiesen" werden zu müssen. 46 Wochen für diese Menschen in Angst. Das Angst nicht gerade gesundheitsförderlich ist, ist bekannt. Offensichtlich dem Bundesgesundheitsminister nicht, denn als Bundesgesundheitsminister hätte er den Menschen diese Angst sonst genommen.

Die Bundesregierung musst nachbessern. Hat diese auch getan, doch die Kritik ist geblieben, wie das Statement von Jürgen Dusel, den Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, vom 17.6.2020 bestätigt:


Die Kritik ging weiter. Zwei Tage vor der eigentlichen entscheidenden Lesung im Deutschen Bundestag, hat es wieder Proteste in Berlin gegeben. Dieses mal vor dem Brandenburger Tor und in Anwesenheit vieler Politiker*In:


Tatsächlich hat die Bundesregierung noch mal nachgebessert, so dass auch der VdK seine Kritik revidiert hat. Glück gehabt? - Wohl kaum. Noch in der 2. und 3. Lesung, der Moment der Abstimmung, musste sich Jens Spahn Kritik von Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) anhören. Frau Rüffer hat es dabei auf den Punkt gebracht, was die Menschen die Wochen für Ängste erleben mussten:


Bereits am 20.6.2020 hatte sich Frau Rüffer gegenüber EU-Schwerbehinderung geäußert:


Es musste passieren, wie befürchtet. Der Bundestag hat dem Gesetz zugestimmt. Damit ist das Kapitel aber lange noch nicht beendet, denn einige Oppositionsparteien prüfen das Gesetz jetzt noch einmal neu und sind von einer Verfassungsklage nicht abgeneigt. Zudem muss erst noch der Bundesrat zustimmen und das Adoptionshilfegesetz hat gezeigt, wie durch die Stimmen der Grünen, auch Gesetze im Bundesrat noch scheitern können.

Sonntag, 22. Juli 2018

Gastbeitrag: Warum benutzen viele das Wort "Behinderung" nicht?

Durch Deutschland schwirren Begriffe wie "Erwerbsgemindert" und "Pflegebedürftig" - Begriffe die in sich als Tarnung verwendet werden, denn in diesem Zusammenhang wird der Begriff "Behinderung" meist vermieden. Strategisch ist das schlau, denn die UN-Behindertenrechtkonvention verbietet "ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen wegen einer Behinderung". Fängt aber genau diese ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aber nicht genau dann an, wenn unsere Politiker Gesetzesentwürfe formulieren, die Menschen mit gleicher Behinderung in soziale Klassen teilt?

Nehmen wir als Beispiel den Entwurf des Rentenpakets von Hubertus Heil (SPD). Zwei Menschen. Gleiche Behinderung. Gleichen Grad der Behinderung (GbR) und doch unterschiedlich behandelt, denn die eine Person erhält, nur weil die Behinderung erst nach dem 1.1.2019 zur Erwerbsminderung führt, einen Rentenvorteil, gegenüber jener Person mit gleicher Behinderung, nur weil diese vor dem 1.1.2019 bereits erwerbsgemindert war. Ist das Gleichbehandlung?

Ähnliches erleben wir bei SGB XII Empfängern. "Einmal im Jahr weniger Geld", so schreibt es der VDK (Quelle: Link). Wer nach dem 1.4.2004 seiner Erstrentenbezug hat, bekommt seine Rente zum Monatsende. Auswirkung? Ja, denn für diese Personengruppe gibt es einmal im Jahr weniger aus dem Sozialhilfetopf, wie der VDK in seinem Artikel sehr gut darstellt. Ist das Gleichbehandlung?

Drittes Beispiel sind Pflegesachleistungen. Wer im EU-Ausland lebt, Pflegegeld bezieht, bekommt keine Pflegesachleistungen und das, obwohl dieser Personenkreis brav in die Pflegekasse einbezahlt. Ist das Gleichbehandlung?

Das sind nur drei Beispiele, warum "behindert sein" eben nicht gleich "behindert sein" bedeutet.

Es scheint also so zu sein, dass der Begriff  "Behinderung" im Zusammenhang "Erwerbsminderung" und "Pflege" eben doch lieber vermieden wird, denn dadurch lassen sich viele Steuergelder einsparen und die Rentenkassen entlasten.

Warum aber genau an diesem Punkt Parteien, Verbände und Menschenrechtsorganisationen nicht auf die Barrikaden gehen? Ein Rätsel und deren Antworten sind noch zu suchen. 



Anmerkung zur Begriffserklärung:


Erwerbsgemindert sein bedeutet nach Deutschem Recht: "erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung ...."

Behindert sein bedeutet nach Deutschem Recht: "Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können"

Behindert sein bedeutet nach der UN-Behindertenrechtkonvention: "Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben"

Freitag, 20. Juli 2018

Das neue Rentenpaket - Jetzt sind alle gefragt


Am 13. Juli 2018 wurde von Hubertus Heil (BMAS) das neue Rentenpaket vorgestellt.

Wie schon zu das Rentenpaket von Frau Nahles (SPD) weist auch diese wieder die gleiche Problemstellung auf:



Das Rentenpaket ist aus unserer Sicht schon daher kritisch, weil Rentner die eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, dem Grundsatz nach als Menschen mit Behinderung zählen.


Diese Definition findet sich nicht nur im Artikel 1 der UN-Behindertenrechtkonvention (Zitat):

"Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können." wieder sondern findet auch seine Definition im Sozialgesetzbuch (Zitat):

"Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. "



Wir sind der Meinung, das in unserer soziale Gesellschaft betroffene Menschen nicht in zwei Sozialschichten geteilt werden dürfen. Menschen mit Behinderung sollten unabhängig vom Alter oder dem Beginn ihrer Behinderung, gleich behandelt und gestellt werden.

Dieses ist aber nicht mehr gegeben, wenn eine soziale Spaltung durch unterschiedlich hohe Renten erfolgt, denn damit werden die Chancen zur Teilhabe am gesellschaftlichem Leben, unterschiedlich verteilt. Wir schließen mit so einem Rentenpaket rund 1 Million (EM) Rentner aus. Haben diese etwa nicht das gleiche Recht auf Teilhabe?



Hier sind jetzt alle Verbände und Vereine und Parteien gefordert, etwas zu tun. Stellungnahmen alleine reichen nicht mehr, sondern die Mitglieder von Verbänden, Vereinen und Parteien, müssen durch bundesweite Großaktionen ihren Unmut kundtun um politisches Gehör zu erlangen. Demonstrationen und Petitionen sind eines der Mittel, die uns der Rechtstaat bietet. Beteiligen sich daran alle Verbände, Vereine und Parteien gemeinsam, sind wir eine starke Gemeinschaft die mediale und politische Aufmerksamkeit gewinnt und etwas erreichen kann. Dabei ist Eile geboten, denn ist das Rentenpaket erst einmal verabschiedet, wird es schwer, dieses zu ändern.



Gerade die Vergangenheit hat gezeigt, dass alleine der Wortlaut und schriftliche Stellungnahme nicht ausreichend sind, um der Politik die Problematik zu verdeutlichen.

Vielleicht lässt sich hier etwas gemeinsam mit Bundes- und Landesverbänden/Vereinen bewegen. Beispielsweise durch bundesweite Aktionstage.



Vielleicht schaffen wir es aber auch, über Ihre Rückmeldungen, uns gemeinsam zu vernetzen. Deutschland muss, gerade für behinderten Menschen und dazu zählen nun mal Pflegebedürftige, Menschen mit Erwerbsminderung und viele Rentner, sozial gerechter werden.

In einem unserer Artikel, der bereits viel Zustimmung gefunden hat, haben wir bereits Punkte aufgeführt (mehr Details unter dem Link https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/politik/575-beitrag-20180716-01):



  • Die Kaufkraft wird gesteigert
  • Weniger Sozialleistungen nach SGB XII, der Staat spart Geld
  • Ein Gewinn für Krankenkassen
  • Mehreinnahmen an Rundfunkgebühren
  • Gesteigerte Teilhabe an der Gesellschaft
  • Weniger Kosten durch Entlastung der Sozialgerichte



Diese Punkte zeigen, dass neben der sozialen Stärkung der Bestandsrentner, auch der Staat profitiert. Hubertus Heil hat das offensichtlich in seinem Entwurf zum Rentenpaket (hier als PDF- Download) vergessen zu erwähnen.



Es liegt jetzt also an uns, unsere Forderungen zu formulieren, die Öffentlichkeit zu mobilisieren um diese Forderungen politisch präsent zu machen.

Formulieren wir Forderungen wie:



  • Gleiches Recht auf Teilhabe für alle
  • 1 Million Rentner dürfen nicht ausgeschlossen werden



Argumente gibt es genug. Welche Argumente bringen Sie? Welche Forderungen haben Sie?

Wir sollten diese sammeln um schnellst möglich, noch vor der nächsten Bundestagssitzung unsere Forderungen zu stellen.



Eine Vernetzung wäre bspw. über eine E-Mail Verteilerliste möglich. Registrierung ist schon jetzt unter: https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/schwerbehinderung/581-vl-list-2 möglich.

Über Rückmeldungen, Vorschläge und Kritik, würden wir uns sehr freuen. Nutzen Sie dazu gerne unser Kontaktformular: https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/allgemeines/27-kontaktformular 


Freitag, 13. Juli 2018

Sozialamt Berlin Tempelhof-Schöneberg - Respektlos und achtlos gegenüber Menschen mit Behinderung?

Es ist traurig, doch es ereignete sich gerade im Sozialamt in Berlin Tempelhof-Schöneberg.

Ein Mensch mit Behinderung, berechtigt auf Sozialleistungen nach SGB XII und doch werden ihm diese verwehrt. Vielleicht war es sein Fehler, dass er einen Antrag stellte und dann für mehr als 4 Wochen im EU-Ausland war. Sollte man doch erwarten, dass spätestens bei der Rückkehr nach Deutschland, der Anspruch wieder gilt, auch wenn der Antragsteller danach noch einmal für ein paar Wochen im EU- Ausland gewesen ist. Da macht sich das Sozialamt einfach und verweigert einfach gänzlich die Leistungen, auch für die Zeit in Deutschland §41a SGB XII einfach willkürlich ausgeweitet?. Die Befreiungsbescheinigung für den Rundfunk- Beitragsservice gibt es auch nicht (Wohnung in Deutschland als Hauptwohnsitz existiert weiter), obwohl hier das Bundesverfassungsgericht schon lange anders entschieden hat. Schlimmer noch, die psychische Erkrankung des Antragstellers wird gleich erst einmal ausgenutzt um den Antragsteller noch zu unterstellen, dieser hätte einen Job im Ausland. Klar, psychisch krank, kann sich ja nicht wehren. Wartet man also ab, bis die Person wieder dauerhaft in Deutschland ist.

In der Tat ist das nur eine Kurzzusammenfassung, eines Falles, den wir seit einem Jahr journalistisch begleiten (ausführlicher Artikel folgt). Zeigt dieser Fall aber, mit welcher Amtswillkür, Menschen in Deutschland leben müssen. Gerade Menschen mit Behinderung, haben es nicht einfach, ihre Rechte vor den Ämtern durch zu setzen. Wenn dann noch die Kosten einer notwendigen Begleitperson, die auch noch im Fall involviert sein muss um den Antragsteller fachgerecht unterstützen zu können, verwehrt wird, weil man nicht bereit ist die Kosten zu übernehmen, ist die Frage ob Deutschland überhaupt noch Respekt vor Menschen mit Behinderung hat, durchaus berechtigt und begründet.

Wir werden diesen Fall weiter begleiten und verfolgen und dann in einem Leitartikel darüber berichten.

Donnerstag, 5. Juli 2018

Dringend benötigte finanzielle Hilfe für eine Schwerstbehinderte Verschleppung einer Sozialgerichtsentscheidung seit 8 Jahren !!!

Die in dem Film dargestellte Frau (45) leidet an Schläfenlappen-Epilepsie mit weit über 5 Grand-Mal Anfällen täglich (Tag und Nacht), bis hin zum „Status Epilepticus“. Jeder dieser Anfälle bedeutet für sie Lebensgefahr, weil bei der Intensität der Anfälle nicht abzusehen ist, wie lange das Gehirn diese noch verkraften kann. (Der ganze Film dauert 16 Minuten) Einnässen, Stürze, Zungenbisse, Zahnverletzungen gehören zum Alltag. Hinzu kommt ein inoperabler Gehirntumor. Es besteht nachgewiesene Pharmakoresistenz. Schwerbehindertenausweis 100%. Sie hat Pflegegrad 4. Die Pflege erfolgt durch den Ehemann. Es besteht auch ein mehrfach gutachterlich nachgewiesenes, schweres psychisches Leiden.

Der Grund für die finanzielle Notlage der Frau, Ihres Kindes und dem Ehemann, ist die Einstellung der Zahlung von Sozialleistungen des Landschaftsverbandes Rheinland in Köln wegen angeblicher Unzuständigkeit. Die Bedürftigkeit und die Notwendigkeit der Gewährung dieser Hilfe werden von der Behörde nicht in Frage gestellt.



Es besteht der berechtigte Anspruch der Sozialleistungen nach § 24 Sozialgesetzbuch XII (wurde amtlich bestätigt), weil die behinderte Frau, fachärztlich geprüft und verordnet, nicht reisefähig ist !!!

Die Familie wohnt seit Jahren in Spanien und dorthin wurde die Hilfe im Jahre 2007 beantragt und bis zum Oktober 2010 gezahlt. Die Einstellung der Zahlung erfolgte aufgrund der Behauptung des Auswärtigen Amtes in Madrid, dass der spanische Staat ab November des Jahres 2010 für die Zahlung der Sozialleistung an diese Familie zuständig sei. Hinzugefügt wurde in einem Fax der Deutschen Botschaft Madrid an die Behörde in Deutschland, dass man schließlich Ressourcen einsparen müsse. Darüber hinaus wurde die Familie vom Botschaftsmitarbeiter diskriminiert, diskreditiert und persönlich beleidigt. Fakt ist: Die Familie hatte nie sozialrechtlichen Bezug nach Spanien, weil sie dort nie gearbeitet hat und auch nie in irgendein spanisches Sozialsystem eingezahlt hat. Anträge an die spanischen Behörden wurden von diesen korrekt abgelehnt bzw. erst gar nicht angenommen. D.h., die deutsche Behörde hätte sich über den rechtlichen Status dieser Angelegenheit informieren, bzw. sich mit den spanischen Behörden auseinandersetzen müssen. Dies wird bis heute mit Absicht unterlassen. Natürlich wurden daraufhin Klagen erhoben, wobei angeblich die Gerichte nicht in der Lage sind, sich über den Rechtsstatus Klarheit zu verschaffen, obwohl das Bundesverfassungsgericht festgesetzt hat, dass keinerlei Sozial- leistung eingestellt werden darf, wenn nicht die Amtsermittlungspflicht eingehalten wurde und die Rechtsangelegenheit eindeutig geklärt ist. Hinzu kommt, dass jeder juristische Laie sich über die Rechtslage im Internet informieren kann, nur die Gerichte sind dazu nicht in der Lage und schrecken vor nachgewiesener, vorsätzlicher Rechtsbeugung nicht zurück. Die Angelegenheit liegt jetzt beim Bundesverfassungsgericht – Aktenzeichen: 1 BvR 607/18
(siehe Anlage). Aber bis hier entschieden wird, besteht die Gefahr, dass die Schwerbehinderte bereits verstorben ist.

Quintessenz: Die Familie wurde im Juli 2011 wegen finanzieller Not, durch die Einstellung der Sozialleistungszahlung das erste Mal obdachlos. Bis heute insgesamt dreimal. Jetzt droht wieder die Obdachlosigkeit.


Von August 2011 bis heute ist die Familie nachweislich nur durch Spenden am Leben geblieben, da eine geringe Erwerbsminderungsrente nicht für die Lebenshaltungskosten, sowie Miete, ausreichen. Das Pflegegeld wird dringend zweckgebunden gebraucht. Zur Zeit besteht wieder die Gefahr der Kündigung der Wohnung, weil die finanziellen Mittel nicht ausreichen. 




Daher würde ich Sie bitten, diese Familie mit einer Spende zu unterstützen, da im Moment nicht abzusehen ist, wann die deutschen Behörden endlich wieder die gesetzlich zustehenden Hilfen aufnehmen.

Alle oben genannte Angaben sind u. a. durch amtliche Unterlagen nachweisbar. Dies kann auch notariell bestätigt werden.  Es wird hier auch keine Kontonummer aufgezeigt, sondern wenn Sie helfen wollen, dann wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail Adresse: bavariakern(at)gmail.com   Von dort werden Sie an einen Rechtsanwalt weitergeleitet, der Ihnen alle o.g. Angaben bestätigen wird und auf Wunsch weitere Informationen zur Verfügung stellt.


                                Hilfe wird dringend benötigt



Dieter Kern

Dienstag, 17. April 2018

Wiedergeburt des Nationalsozialismus in Bayern?

Genau diese Frage taucht mittlerweile in vielen sozialen Netzwerken auf. Hintergrund ist ein neues Gesetz, welches im Bayrischen Landtag unter der Drucksache Drucksache 17/21573  vorliegt. Es waren einst die Nazis, die psychisch kranke Menschen diskriminierten und teilweise grausam misshandelten bzw. für Versuche verwendeten.



Da kommen Schlagzeilen, wie heute in der Süddeutschen Zeitung zu lesen :  Zitat: „Bayern plant auch eine Art Polizeirecht gegen psychisch kranke Menschen.(hier nachzulesen) bei den Menschen nicht gut an. Ist es doch gerade Bayern. Jener Freistaat, in dem einst der Nationalsozialismus seine Wurzeln hatte.

Natürlich hat Bayern mit seinem neuen Gesetzen gute Absichten und möchte seine Bürger stärken. Doch zu welchem Preis? Das neue Gesetz weitet die Befugnisse der Polizei erheblich aus. "drohende Gefahr" ist ausreichend und konkrete Gefahrensituation muss nicht mehr nachgewiesen werden. So kann jeder psychisch kranke als "drohende Gefahr" eingestuft werden und somit seinen Grundrechten beraubt werden, denn die Bayrische Polizei darf in einer solchen Situation, tief in die Grundrechte des Menschen eingreifen, dazu zählen dann auch Personendurchsuchungen, incl. der Körperöffnungen, als auch Überwachung von Telefon oder die Öffnung der Post.

Nicht nur das. Die Polizei würde damit das Recht der "Zwangsunterbringung auf polizeiliche Anordnung" bekommen und genau damit ist man indirekt registriert, egal ob nun eine Gefahr vorlag, oder nur die Mutmaßung als Ursache für die Zwangseinlieferung diente.

Ob es dabei legitim ist, das BKA-Urteil (BKA-Urteil (1 BvR 966/09)) anzuwenden, wird sicherlich eine der offenen Fragen sein.

Schaut man sich dann auch noch den Katalog der "psychischen Störungen" an, die in dem Gesetzesentwurf der Drucksache zu finden sind: 

"Unter den Begriff der psychischen Störung fallen danach u. a.: Demenz, Erkrankungen des schizophrenen Formenkreises, schizoaffektive Störungen, affektive Störungen, Angststörungen, schwere Persönlichkeitsstörungen, schwere Anpassungs- und Verhaltensstörungen, Suchtmittelmissbrauch und Abhängigkeitserkrankungen, relevante Intelligenzminderung und damit im Zusammenhang stehende Verhaltensstörungen, Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend, nicht näher bezeichnete psychische Störungen."

Ob dann diese Formulierung als Definition beruhigt? : "Eine Beeinträchtigung von Rechtsgütern muss mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein. Die Feststellung einer hundertprozentig sicheren Prognose ist nicht erforderlich.", ist zweifelhaft.

Können wir nur hoffen, dass dieser Entwurf am Ende doch noch scheitert und in Deutschland nicht zur Regel wird, denn wer weiß, ob man nicht mit dem Rezept des Arztes, auf dem ein Anti-Depressiva steht, nicht schon zum Mensch mit "drohender Gefahr" wird.
  




Dienstag, 13. Februar 2018

Gesundheit per Gesetz in Deutschland verboten!

Es mag unglaublich klingen, aber in der Tat scheint Deutschland nichts für gesunde Menschen übrig zu haben, oder besser, es weiß genau, wie man dafür sorge tragen kann, dass bereits erkrankte Menschen nicht wieder gesund werden können. Glauben sie nicht? Nehmen wir einfach mal zwei Beispiele.:





Erwerbsunfähig, wegen Allergien und Gelenkerkrankungen. Die Erwerbsgeminderten Rente reicht nicht aus um das tägliche Leben bestreiten zu können. Also ist der Gang zum Sozialamt unumgänglich. Somit reduziert sich die medizinische Versorgung auf ein Minimum, denn Leistungen, die einen Eigenanteil bedürfen, können nicht mehr in Anspruch genommen werden. Theoretisch könnte die betroffene Person ihre Krankheit im wärmeren EU- Ausland relativ schnell kurieren. Zumal da auch Medikamente wesentlich günstiger und teilweise die Preise sogar unterhalb der Rezeptgebühren in Deutschland liegen. Vielleicht mal ein halbes Jahr in das Ausland gehen um zu genesen? Nein, nicht mit dem Gesetzgeber. Deutschland verbietet das diesen Menschen mit dem §41a SGB XII, der es erlaubt, dass Sozialleistungen bei längerem Auslandsaufenthalt gnadenlos gestrichen werden.

Bei unserem zweiten Beispiel geht es noch viel extremer zu. Rentnerehepaar. Beide leben mit ihrer Rente im EU-Ausland, zahlen aber weiterhin in das deutsche System mit Steuern und Pflegeversicherung. Da eine Person Asthmatiker ist, diese Erkrankung aber im Ausland nicht mehr zum tragen kommt (keine Allergene Belastung) geht es beiden sehr gut. Beide entlasten sogar noch das deutsche Gesundheitssystem, da sie ihre Medikamente nicht mehr über das deutsche Krankensystem beziehen. Doch das Schicksal spielt einen Streich und so wird einer von beiden, zum Pflegefall. Auch kein Problem, denn der gesunde Ehepartner übernimmt die Pflege. Nun kommt es aber zu der Situation, dass ein Rollstuhl für die pflegebedürftige Person notwendig wird. Gibt es aber nicht. Rollstühle sind Pflegesachleistungen und da macht der Staat einen Strich durch die Rechnung. Resultat, beide müssen nach Deutschland zurück. Der an Asthma erkrankte Ehepartner, bekommt wieder sein Asthma und kann aufgrund dessen, die Pflege nicht mehr weiter führen ....

Sind diese Beispiele konstruiert? Nein, sie entsprechen leider der Realität. Hier spielt der Staat, die Bundesrepublik Deutschland, in der Tat mit der Gesundheit betroffener. Wer jetzt aber glaubt, "trifft mich nicht" dem soll gesagt sein, dass es jedem treffen kann. Sind doch über 80% aller Behinderungen, Behinderungen die erst im Erwachsenalter entstehen (Unfälle etc.) und Pflegefall kann jeder werden.


Auf den Menschenrechten, gegen die Deutschland hier vermutlich verstößt, will ich hier nicht tiefer eingehen. Das haben wir bereits in anderen Artikeln zu genüge getan. Es wird aber Zeit, dieses System zu ändern, damit jeder das Recht auf Gesundheit erhält.

Samstag, 30. Dezember 2017

2018 - Das soll sich im Rentenpacket ändern. Schlechterstellung?



Protzig hat die SPD ihr Rentenpacket präsentiert und sich für die "Helden der großen Koalition" dargestellt. Eine Mogelpackung? Wenn man genau hinschaut nicht nur das, sondern ein Packet was wieder einmal eben nicht alle Menschen gleichstellt, obwohl dieses im Grundgesetz verankert ist.



Schauen wir einmal auf die Fakten:

"Für alle die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, sollen ab 2018 die Zurechnungszeiten sich verbessern. Bisher wurde so gerechnet, als ob man bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet hat, dies soll sich ändern, das bis zum 65. Lebensjahr gerechnet wird. Die Anpassung erfolgt Schrittweise von 2018 bis 2024."

Genau gelesen?  Diese "Verbesserung" ist nämlich eine Mogelpackung, da diese nicht alle erwerbsgeminderten Rentner mit einbezieht. Es gilt nämlich nur für Menschen, die ab dem 1.1.2018 eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Also doch nicht für alle. Vereinbar mit dem Grundgesetz? Vielleicht. Vereinbar mit der UN-Behindertenkonvention? Vermutlich nicht.

Was viele nicht wissen: Laut UN- Behindertenkonvention gelten Menschen mit dauerhaften chronischen Krankheiten als behindert. Also auch Rentner, die eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. So auch im  § 2 SGB IX  definiert.

Wie heißt es so schön im Artikel 1 der Behindertenkonvention?

""Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern ...."


Und das erreicht die SPD, indem sie Menschen mit Behinderung, die eben ihren Status schon vor 2018 erreicht haben, indem sie diese schlechter stellt?

Eine Anfrage, die wir am 24.7.2017 an den Bundespräsidenten Herrn Frank-Walter Steinmeier gestellt haben, bleib bis heute unbeantwortet. Da verhärtet sich der Verdacht, dass selbst im Bundespräsidialamt, Menschenrechte keine Wertigkeit haben.

Vielleicht kommt vom Bundespräsidialamt noch eine Stellungnahme. Wir bleiben dran und werden hier im Blog weiter über das Thema berichten.

Dienstag, 19. September 2017

Der Wahlkampf: Ein Kommentar


Es ist schon erstaunlich, was der Wahlkampf alles mit sich bringt. Da finden TV-Duelle und Wahlarenen statt, die zur Präsentationsfläche der Spitzenparteien werden. Doch am Ende weiß wieder keiner genau, was von den ganzen Versprechen übrig bleibt. Sind es dann doch nur Seifenblasen um die Wählergunst für sich zu gewinnen?

Selbst wenn man Parteien zu einem bestimmten Thema befragt (hier nachzulesen) leiden offensichtlich einige an Ignoranz und wollen sich erst gar nicht äußern. Betroffene fühlen sich dadurch wieder einmal alleine gelassen und im Regen stehend. Wo das dann hinführen soll, bleibt weiterhin fragwürdig und wird sich wohl erst wieder in der Zukunft rausstellen. Das daraus für viele Wähler die Angst vor Seifenblasen bleibt und diese Verunsicherung bei der Wahl sich bemerkbar machen wird, kann sich jeder vorstellen. Entweder gehen die Menschen erst gar nicht zur Wahl, was sicherlich nur jene Parteien stärkt, die keiner will, oder es werden Parteien gewählt, die auch keiner will.

Wenn ich von "betroffenen" rede, spreche ich gezielt jene Menschen an, die in Rente gehen wollen, oder müssen, die chronisch krank sind, sich vom Staat im stich gelassen fühlen, oder jene die mit ihrer Behinderung für Anerkennung in der Gesellschaft immer noch kämpfen müssen. Dabei haben doch auch diese Menschen nur ein Ziel. Glücklich leben zu wollen, ihre Ziele umzusetzen und ein Leben zu führen, was jeder andere Mensch in der Bundesrepublik führt.






Ob dabei Wahlslogans die um mehr Gerechtigkeit werben, den einzelnen helfen werden, bleibt noch abzuwarten. Gerade die frisch beschlossene Rentenreform, die mehr Gerechtigkeit bei EM-Rente bieten soll, zeigt etwas ganz anderes auf: Eine Spaltung selbiger Gruppe. So nach dem Motto: Zu früh in EM-Rente, dumm gelaufen. Du bekommst nichts vom Kuchen ab. Das obwohl EM-Rentner durch ihre chronischen Erkrankungen, als Menschen mit Behinderung zu werten sind und diese sollten eigentlich durch die UN-Behindertenkonvention geschützt sein.

Genauso wird bei dem ganzen Wahlkampf nicht deutlich, ob das Rezept gegen Altersarmut wirklich schon existiert. Vielleicht kann eine Mindestrente das verhindern. Doch auch diese muss finanziert werden. Vielleicht tut es Deutschland einfach gut, ein paar weniger Milliarden in Projekte zu stecken und mit dem Geld die Altersarmut zu bekämpfen.

Auch im Pflegebereich ist keine wirkliche Besserung zu erkennen. So gibt es zwar ein Pflegereformgesetz, welches dann aber auch erst wieder 2020 in Kraft tritt, weitere Jahre vergehen um zu sehen, ob dieses Erfolge erzielt, oder andere Maßnahmen erforderlich sind.

Warten wir also auf die nächste Regierung, die uns dann sicherlich zeigen wird, wie alles besser gemacht werden soll.

Freitag, 15. September 2017

Hält die CDU nichts von Menschen mit Behinderung?


Initiator dieser Frage war eine E-Mail, die uns vorliegt.

Worum ging es genau: Es ging um eine Anfrage an die CDU in der hinterfragt wurde, warum keine Pflegesachleistungen nach § 34 Abs. 1 SGB XI  in das EU-Ausland gezahlt wird.

Die Antwort der CDU viel dabei ernüchternd aus. So wurde auf die EU-Verordnung 1408/71 verwiesen, nach der zwar Pflegegeld ins EU-Ausland gezahlt wird, aber eben keine Sachleistungen wie bspw, für Pflegeheime.

Was uns an der Antwort gleich auffällt: Die EU-Verordnung 1408/71 ist aus dem Jahr 1971. Entstand also 36 Jahre vor der Unterzeichnung der UN-Behindertenkonvention durch Deutschland. Somit kann in der Richtlinie die UN-BRK keine Berücksichtigung gefunden haben. Ob jemals eine Überprüfung der EU-Verordnung 1408/71 stattgefunden hat, die den Konsens mit der UN-BRK sicherstellt, wagen wir zu bezweifeln.






Selbst nach dem deutschen Sozialgesetzbuch kann ein pflegebedürftiger Mensch nur jemand sein, der als Mensch mit Behinderung zu betrachten ist.

Berücksichtigt man dabei auch noch, dass Rentner, welche im EU-Ausland leben, weiterhin ihre Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge in Deutschland zahlen, so muss man sich fragen, ob dieses überhaupt mit dem deutschen Grundgesetz Artikel 3 vereinbar ist.

Ein Grund mehr, unsere Petition zu unterzeichnen, die als Basis für eine Beschwerde bei der EU und UN dienen soll.


https://www.change.org/p/pflegeversicherung-auch-deutsche-im-eu-ausland-haben-ein-recht-auf-pflege


Samstag, 2. September 2017

UN-Behindertenkonvention. Welche Bedeutung hat diese?

Anm: Dieser Beitrag ist von unserer Webseite www.eu-schwerbehinderung.eu und soll euch hier zum mit diskutieren animieren.

Am 3 Mai 2008 ist die UN-Behindertenkonvention (UN-BRK) in Kraft getreten. Ein Regelwerk, was verhindern soll, dass Menschen wegen Behinderung benachteiligt werden. Doch ist dem wirklich so? Der Blick auf die EU wirft da oft Fragen auf. Betrachten wir einfach einmal ein paar Gegebenheiten, um transparent zu machen, wo sich Fragen aufwerfen.

Behindert ist eben nicht doch gleich behindert, sondern wird in vielen Staaten unterschiedlich definiert. Auch wenn sich die EU-Staaten hier bemühen einheitlich vorzugehen (siehe auch unseren Blog- Artikel "Schwerbehinderten Ausweis im EU-Ausland").

Exemplarisch gibt es doch in der praktischen Umsetzung sehr viele Probleme. Das zeigte beispielsweise die von "Die Linke" beantragte Änderung im AGG (Allgemeines Gleichstellung Gesetz), welche seitens des Bundestags abgelehnt wurde (siehe auch unseren Blog- Artikel "Keine Änderung des AGG"). Auch im Bereich der Steuer, gibt es immer noch "Grenzen", die in Frage stellen, ob Menschen mit Behinderung wirklich gleich sind. So hat Deutschland mit diversen Staaten sogenannte Doppelsteuerabkommen, die regeln sollen, wo jemand sein Einkommen zu versteuern hat. Diese Abkommen betreffen auch die "Renten". Der Begriff Rente ist dabei jedoch sehr allgemein gehandhabt, so dass darunter auch Renten wegen voller Erwerbsminderung fallen. Sogenannte EM-Renten. Blickt man jetzt in die UN-BRK und in das deutsche Sozialrecht, so sind Menschen mit "chronischen Erkrankungen" in die Gruppe der Menschen mit Behinderung einzuordnen. Aus dieser Perspektive muss die Frage erlaubt werden, warum ein Doppelsteuerabkommen eine Spaltung dieser Menschen mit Behinderung zulässt? Die Spaltung findet aus einem recht einfachen Grund statt. So definieren viele Doppelsteuerabkommen Zeitpunkt, ab wann man die "Rente" in Deutschland, oder im EU-Land zu versteuern hat. So kann es vorkommen, wenn man seine Rente vor dem Tag X erhalten hat, dass diese in dem EU-Ausland in dem man leben möchte, zu versteuern ist und nach dem Tag X man die Möglichkeit erhält, die Rente in Deutschland zu versteuern (Antrag auf uneingeschränkte Steuerpflicht). Für Rentner in der Regelaltersrente ist so ein Vorgehen zwar legitim, doch wie sieht es bei Menschen mit Behinderung (EM-Renten) aus? Wird hier eine Zweiteilung solcher Menschen vorgenommen und lässt sich das mit der UN-BRK vereinbaren? Genau diese Fragen sind bis heute unbeantwortet, da bei den jetzigen uns bekannten Bewertungen der Aspekt "Behinderung" nie berücksichtigt wurde.

Gleiches spiegelt sich auch in der Rentenreform der SPD wieder. Auch hier werden die EM-Rentner "geteilt". Wer "Glück" hat, erst nach dem 1.1.2018 eine EM-Rente zu bekommen, dem sollen Verbesserungen in der Rente zugute kommen und alle "Bestands-" Rentner gehen lehr aus. Aber auch hier ist nicht zu erkennen, dass das die Rente wegen voller Erwerbsminderung seinen Aspekt in der Berechnung, unter Berücksichtigung der UN-BRK statt findet. Daraus ergibt sich auch hier die Frage, in wie weit das Vorgehen den Konsens mit der UN-BRK wieder findet? (siehe auch unseren Blog- Artikel "Verstößt das Rentenpaket der SPD gegen Menschenrechte?")

Auch das Sozialgesetzbuch wirft in seinem §41a SGB XII Fragen auf. So definiert der §41a SGB XII den "Urlaub" den ein Rentner bekommen soll (4 Wochen) wenn er seine Rente mit Sozialleistungen aufstocken muss. Der Mensch mit Behinderung, also Bezieher der EM-Rente die zusätzlich nach SGB XII Leistungen beziehen, findet hier keine Berücksichtigung, denn eigentlich steht Menschen mit Behinderung, auch mehr Urlaub zu (§125 SGB IX). Ist da der Konsens mit der UN-BRK gegeben? (siehe auch unseren Blog- Artikel "§41a SGB XII - Entzug der Menschenrechte?"). Das Thema "Pflege im EU-Ausland" ist genauso ein Thema, wo die Frage nach der UN-BRK aufgeworfen werden kann (siehe auch unseren Blog- Artikel "Pflegesachleistungen im EU-Ausland").

Selbst unsere Fragen an viele Bundesministerien sind nur unzureichend oder gar nicht beantwortet worden.

Eigentlich gewinnt man anhand dieser Beispiele das Gefühl, dass Menschenrechte an vielen Stellen doch noch nicht so umgesetzt werden, wie eigentlich zu erwarten wäre. Am Ende leiden darunter die betroffenen Menschen und für manche Menschen bekommen den Verdacht, dass an vielen Stellen die "Zeit für mehr Gerechtigkeit" noch nicht angekommen ist.








Direktlink zur Petition:  https://www.change.org/p/pflegeversicherung-auch-deutsche-im-eu-ausland-haben-ein-recht-auf-pflege

Montag, 28. August 2017

Broschüre informiert zur Pflege


Von drei Frauen werden zwei im Laufe ihres Lebens pflegedürftig. Bei den Männern ist es schon jeder Zweite. Es kann auch junge Menschen treffen durch eine Krankheit oder ein Unfall und plötzlich ist man auf fremde Hilfe angewiesen. Um Unterstützung durch professionelle Fachkräfte bezahlen zu können, erhalten Betroffene Leistungen aus der Pflegeversicherung. Dabei muss die Voraussetzung der Bedürftigkeit per Gutachten festgellt sein. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Das Pflegegutachten - Antragstellung, Begutachtung, Bewilligung“ bereitet auf diesen wichtigen Termin vor.

Der Leser erfährt, besonders worauf die Gutachter hinschauen und mit welchen Fragen man rechnen muss. Die Broschüre zeigt vom Antrag bis zur Leistung den genauen Weg mit Beispielen und Tipps. Auch der Fall des eventuellen Widerspruchs gegen den Bescheid der Pflegekasse wird gezeigt mit einem Musterbrief. Hierbei werden die aktuellen Gesetzesänderungen berücksichtig und di neuen Pflegegrade erklärt, die seit 1. Januar 2017 gelten.

Die Broschüre hat 152 Seiten und kostet 9,90 Euro. Sie ist in der Beratungsstelle Bottrop der Verbraucherzentrale NRW, Horster Str. 6, erhältlich oder online unter: www.ratgeber-verbraucherzentrale.de sowie unter 0211 / 38 09-555.

Quelle: https://www.waz.de  

Sonntag, 27. August 2017

Aufwandsentschädigung für Ehrenamt mindert Hartz IV



Das Bundessozialgericht Kassel (BSG) urteilte unter Aktenzeichen  B 4 AS 9/16 R, dass Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter Hartz IV mindern können.

Der Kläger war ehrenamtlich als Betreuer tätig und hatte eine Aufwandsentschädigung von 1000€ erhalten. Dieses wurde seitens des Jobcenters als Einkommen angerechnet.

Nach Sicht des Klägers, handelte es sich dabei um zweckgebundene Einkünfte (Aufwandsentschädigung). Dieser Ansicht ist das BSG nicht gefolgt.

Sobald das Urteil vorliegt, werden wir diesen Beitrag überarbeiten und detaillierter berichten.



Weitere interessante Artikel sind auf unserer Webseite http://www.eu-schwerbehinderung.eu/ zu finden.


Direktlink zur Petition:  https://www.change.org/p/pflegeversicherung-auch-deutsche-im-eu-ausland-haben-ein-recht-auf-pflege